„Der Gesetzentwurf torpediert die Klimaschutzziele und missachtet die Vorgaben aus dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wird er umgesetzt, würde fast ganz NRW zu einer Windenergie-Verbotszone werden“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Einerseits neue Klimaziele zu definieren, sich dann aber den notwendigen Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien zu verweigern, ist keine glaubwürdige Politik.“
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht einen Windenergieanlagen-Mindestabstand von 1.000 Metern in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie im Geltungsbereich von Außenbereichs-Satzungen vor. Nach Ansicht vieler Experten würde damit nicht nur der Neubau von Windenergieanlagen erschwert, sondern gleichfalls auch der Ersatz alter Anlagen an allseits akzeptierten Standorten ("Repowering"). Nach einem vom Landesumweltamt berechneten „Restriktionsszenario“ stünden schlimmstenfalls nur noch 0,22 Prozent der Landesfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung.
Der BUND lehnt hingegen pauschale Mindestabstände für Windenergieanlagen ab. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz biete genügend Regelungen, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu sichern. Mögliche Konflikte auch mit dem Naturschutz könnten durch die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten auf 2 Prozent der Landesfläche vermieden werden. „Aber genau diese Verpflichtung an die Träger der Regionalplanung, Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen, hat die Landesregierung aus dem Landesentwicklungsplan gestrichen“, so der BUND-Chef Sticht. „Damit wird den Kommunen die alleinige Konfliktbewältigung zugeschustert, was den Ausbau der Windenergienutzung zusätzlich erschwert.“ Der BUND hat gegen die Änderung des Landesentwicklungsplans beim Oberverwaltungsgericht des Landes Normenkontrollbeschwerde eingereicht.
Mit der neuen Abstands-Regelung rücken selbst die bisherigen Ziele zur Erhöhung der installierten Windenergie-Leistung von heute etwa 6 Gigawatt auf 10,5 Gigawatt in 2030 in weite Ferne. Im Jahr 2020 waren in NRW lediglich 0,3 Gigawatt zugebaut worden. Für eine Klimaneutralität bis spätestens 2045 ist hingegen der Zubau von jährlich etwa 1 GW an Windenergie-Leistung erforderlich. Mit einem Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von lediglich 16 Prozent hinkt NRW beim Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung weit hinter dem Bundesdurchschnitt von 46,3 Prozent (2020) hinterher.
Der BUND erwartet von der Landesregierung, die zahlreichen Beschränkungen für die Windenergie zurückzunehmen. Auch der weitgehende Ausschluss der Errichtung von Windrädern selbst in großflächig abgestorbenen Nadelholzplantagen müsse aufgehoben werden.
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