Das Schulzentrum Marienhöhe in Darmstadt ist eine Bildungseinrichtung mit langer Tradition seit 1924. Die Marienhöhe besteht heute aus dem Schulbetrieb mit ca. 780 Schülern (Grundschule, Realschule, Gymnasium), einem Internat sowie einem weitläufigen Campus in exponierter Lage mit umfangreichem und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Immobilienbestand mit Schulgebäuden, Mensa, Turnhalle und Wohnungen für Mitarbeiter.
Die Trägerin der Marienhöhe, die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (Körperschaft des öffentlichen Rechts) hat in Zusammenarbeit mit den auf Non-Profit Recht spezialisierten Rechtsanwälten Christian Faber und Susanne Erb (Bette Westenberger Brink Rechtsanwälte) eine umfassende Strukturreform durchgeführt. Hierdurch wurde eine Campus-Lösung geschaffen, welche die Anbindung an den Träger, die Beibehaltung der wirtschaftlichen und strategischen Einheit der Marienhöhe, den Schutz des Grundvermögens vor Betriebsrisiken sowie die Verantwortlichkeit der Leitung sicherstellt. Dazu wurde der Schulbetrieb nebst Internat im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz auf eine neu gegründete, gemeinnützige Schulzentrum Marienhöhe gGmbH übertragen. Die Schulzentrum Marienhöhe gGmbH haftet hiernach nicht mehr für die unmittelbaren Lasten aus der Sanierung des Grundbesitzes (Haftungsschranke zur Vermögenssicherung und Risikominimierung).
Wie Rechtsanwalt Faber mitteilt, wurde der bisherige Schulträger Schulzentrum Marienhöhe e.V. mittels Formwechsel in die Campus Marienhöhe gGmbH überführt. Dadurch sei die mitgliedschaftliche Verflechtung aufgelöst und in eine gesellschaftsrechtliche Struktur überführt worden. Die Schulzentrum Marienhöhe gGmbH sei eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Campus Marienhöhe gGmbH, die als gemeinnützige Holding fungiere.
Es heißt, dass die Strukturreform ohne steuerliche Belastung durchgeführt werden konnte. Die Leitungs- und Verwaltungsstrukturen seien dabei vereinfacht worden. Die Verwaltung des Campus sowie der darauf geführte Schul- und Internatsbetrieb könnten nunmehr deutlich transparenter abgebildet werden und sich auf ihre Aufgaben fokussieren. Beide Körperschaften seien nach zuvor durchgeführter Abklärung der Strukturen mit dem zuständigen Finanzamt gemeinnützig und könnten sich bei entsprechendem Bedarf gegenseitig steuerprivilegiert Mittel zuwenden.
Die Geschäftsführungen wurden in beiden gGmbH’s personenidentisch besetzt. Es sei eine umsatzsteuerliche Organschaft hergestellt worden. Ein satzungsmäßig verankerter Aufsichtsrat (keine Eintragung im Handelsregister) sei fachlich besetzt und berate und kontrolliere nunmehr beide Geschäftsführungen im Rahmen einer modernen Geschäftsordnung. Auch die Arbeitnehmervertretung sei für das Campus-Modell in einer Struktur abgebildet worden. Rollen und Verantwortlichkeiten der Gremien seien somit rechtlich wie pädagogisch geklärt.
„In pädagogischer Hinsicht“, so Faber, „ist ebenfalls keine Veränderung eingetreten. Durch eine frühzeitige Einbindung des staatlichen Schulamtes konnte sichergestellt werden, dass die bisherige Genehmigung und Anerkennung als Ersatzschulen sowie die Rechtsgrundlagen und Ansprüche für die Förderungen und Zuschüsse in die Schulzentrum Marienhöhe gGmbH überführt wurden“.
Für die Mitarbeiter hätten sich keine Änderungen ergeben. Das im Schul-und Internatsbetrieb tätige Personal sei im Wege des Betriebsübergangs mit auf die Schulzentrum Marienhöhe gGmbH übergegangen. Somit hätten arbeitsrechtliche Nachteile ausgeschlossen werden können.
Schulzentrum Marienhöhe
Die Marienhöhe liegt im Stadtteil darmstadt-Eberstadt. Sie versteht sich als eine Schule fürs Leben und möchte Schülerinnen und Schüler auf ein verantwortungsvolles und erfolgreiches Leben in der Welt von heute und morgen vorbereiten. Durch hohe Unterrichtsqualität und eine positive Lernumgebung werden optimale Voraussetzungen für einen guten Start in die Berufsausbildung oder das Studium geschaffen. Gleichzeitig ist der Marienhöhe wichtig, dass Schülerinnen und Schüler Lebenskompetenzen trainieren.
Mehr unter www.marienhoehe.de.
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