Zigarettenrauch und Schönheitsreparaturen

Wenn in einer Wohnung stark geraucht wird, vergilben Fenster, Türen und Wände stärker als in einer Nichtraucherwohnung. Bei Auszug müssen die Raucher daher damit rechnen, dass ein einfacher Anstrich unter Umständen nicht ausreicht, um die Wohnung zu übergeben. Im Härtefall kann der Vermieter nach Auskunft der ARAG Experten sogar Schadensersatz verlangen.

In einem konkreten Fall waren die Verfärbungen an Türrahmen, -blättern und -zargen nach nur einem Jahr so stark, dass der Vermieter alles abschleifen und zweifach streichen musste, um die Verfärbung zu beseitigen. Auch die Richter sahen im exzessiven Rauchen eine Beschädigung und damit Verschlechterung der Mietsache, die über einfache Schönheitsreparaturen hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erforderlich gemacht hatte, für die der Mieter schadensersatzpflichtig war (Amtsgericht Brandenburg, Az.: 31 C 249/17).

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