Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte (hier: Airbnb) im Falle eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung von Wohnraum verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zugelassen (Az.: 6 K 90/20).
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