Am 1. Juni 2021 überraschte Microsoft seine Kunden mit einer erneuten Änderung in den AGB. Dort hebt der Hersteller die Anforderung wieder auf, dass SA-Nutzer die entsprechenden qualifizierenden Lizenzen so lange in der „from SA“-Lizenz behalten müssen, wie das entsprechende Abo läuft. Doch was bedeutet das in der Praxis? Ganz einfach: Unternehmen können ihre nicht mehr benötigten Altlizenzen an Softwarehändler wie VENDOSOFT verkaufen und damit nicht nur ihre strapazierten IT-Budgets entlasten. Die Trennung von ungenutzter Software ermöglicht auch die Gegenfinanzierung anderer Projekte, wie beispielsweise die Migration in die Microsoft Cloud.
Vielen IT-Teams dürfte mit dieser Änderung ein großer Stein vom Herzen gefallen sein. Denn Rechtsanwalt Dr. Daniel Taraz von der auf Lizenzrecht spezialisierten Kanzlei JENTZSCH IT bringt es auf den Punkt: „Es ist fast die Pflicht eines jeden IT-Verantwortlichen, unnütz gewordene Software zu veräußern und in liquide Mittel zu wandeln.“ Das ist nun auch mit Lizenzen „from SA“ wieder möglich.
Erfahren Sie alles über die Microsoft-Lizenzbestimmungen „from SA“!
In dem Beitrag, der im Juni 2021 im Fachmagazin IT Management erschien, geht es unter anderem um:
- die Vorteile, die sich aus dem Verkauf gebrauchter Software ergeben sowie
- den Nachhaltigkeitsgedanken im Lizenzmanagement und
- das Praxisbeispiel der Stuttgarter Unternehmensgruppe Glöckle.
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