Als skandalös empfindet Beneke auch die Praxis des Insolvenzverwalters, sich fünf Jahre für die Abwicklung der Insolvenz Zeit zu lassen. In dieser Zeit sind Forderungen des Finanzamtes nach Gewerbesteuer (+ Zinsen von 6 %) und die Kosten des Insolvenzverwalters von ca. 250.000 € entstanden. Die hohen Forderungen nach Gewerbesteuer sind durch nachträgliche Änderungen entstanden.
Ebenfalls als skandalös bzw. eines Rechtsstaates unangemessen empfindet Wilfried Beneke die jahrelange Dauer einer Entscheidung des BGHs. In Zeiten des Internets und elektronischer Übermittlung von Akten in Bruchteilen von Sekunden ist es ihm unverständlich, dass Entscheidungen des BGHs, auch in eindeutigen Fällen, mehrere Jahre dauern. In dieser Zeit erhalten tausende von Rechtsanwälten kostenpflichtige Anfragen und lukrative Aufträge zur Prüfung und Anfechtung. Alles auf Kosten der privaten Anleger. Ob Gesetzgeber und BGH immer erst an Rechtsvertreter und Gerichte und erst danach an die Bürger denken, kann jeder für sich selbst beantworten.
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