„Ich begrüße diese Übereinkunft nachdrücklich“, erklärte der Verhandlungsführer des BDZV und Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses, Georg Wallraf. „Wir schaffen damit in einer wirtschaftlich schwierigen Situation gemeinsam Planungssicherheit für die Unternehmen und für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen.“
Als Kern des neuen Tarifvertrags haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeit Anspruch auf drei zusätzliche freie, bezahlte Tage für das Jahr 2021. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig berücksichtigt. Eine finanzielle Ablösung ist möglich.
Die tarifvertraglichen Regelungen gelten fort seit 1. Januar 2021 und können erstmals zum 31. Dezember dieses Jahres gekündigt werden.
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