Die BARMER bezahlt Opfern der Flutkatastrophe auch bei verspäteter Meldung das Krankengeld. Dafür reicht es, wenn die Betroffenen glaubhaft machen können, dass sie durch die Auswirkungen der Flut an der rechtzeitigen Meldung ohne eigenes Verschulden gehindert worden sind. „Die Flutkatastrophe hat vielerorts die Infrastruktur massiv geschädigt. Dadurch kann es sein, dass erkrankte Versicherte gar nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos oder rechtzeitig nachzuweisen. Wir wollen den Betroffenen eine Sorge nehmen und bezahlen das Krankengeld auch dann, wenn uns die Krankmeldung dadurch zu spät erreicht“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn die eigene Wohnung betroffen oder angesichts örtlicher Einschränkungen die Praxis der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes nicht erreichbar oder der Postbetrieb gestört sei. Grundsätzlich seien die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, kein Krankengeld zu zahlen, wenn die Krankmeldung nicht fristgerecht erfolge. „In dieser dramatischen Lage, die die Flutkatastrophe verursacht hat, ist es wichtig und richtig, den Betroffenen schnell zu helfen“, so Straub weiter.
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