Tesla Model X mit zahlreichen Mängeln / Schwarze Bildschirme und Startprobleme / Dr. Stoll & Sauer verklagt Tesla Germany

Insgesamt neun technische Mängel zählte ein Verbraucher in nur wenigen Wochen an seinem neuen Tesla Model X – das war zu viel. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft hat deshalb am 11. August 2021 Klage gegen Tesla Germany GmbH am Landgericht Offenburg eingereicht. Der Verbraucher will das Fahrzeug zurückgeben und sein Geld zurückhaben. Insgesamt erweckt das Model X von Tesla mit seinen Mängeln den Eindruck, als ist die Entwicklung noch nicht ausgereift. Das Vertrauen in die Verkehrssicherheit ist zerstört. Dr. Stoll & Sauer rät Tesla-Kunden, die gehäuft ähnliche Mängel feststellen zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Daimler AG.

Fahrzeug-Reset behebt Mängel am Tesla Model X nur zeitweise

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das streitgegenständliche Model X von Tesla mangelhaft. Im Oktober 2020 bestellte der Verbraucher das Fahrzeug für rund 115.000 Euro. Nach der Lieferung im Dezember 2020 häuften sich ab Juli Probleme mit dem Fahrzeug. Hier die Auflistung der Mängel.

  1. Das Fahrzeug ließ sich nicht starten. Die Parkbremse blieb angezogen und die Bildschirme schwarz. Stunden später konnte das Fahrzeug zwar wieder gestartet werden, aber die Bildschirme ließen sich nicht aktivieren.
  2. Als nächstes trat das Problem auf, dass die Automatik zum Öffnen und Schließen des Kofferraums ausfiel. Durch den Fahrzeugschlüssel wird das Signal zum Schließen des Kofferraums gegeben. Allerdings stoppte der Schließvorgang grundlos.
  3. Auch der im Bordcomputer integrierte Garagentoröffner gab seinen Geist auf. Das Garagentor fing sich zwar zu öffnen an, aber der Vorgang brach kurze Zeit später ab.
  4. Bei einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h wurde die Fehlermeldung „Einparkhilfe nicht verfügbar“ eingeblendet.
  5. Zudem zeigte die Verkehrszeichen-Anzeige unzutreffende Daten wie falsche Geschwindigkeitsbegrenzungen an.
  6. Auch kam es zu Problemen beim kameragesteuerten Regensensor, der feinen Regen „ignorierte“ und die Scheibenwischer nicht in Betrieb setzte.
  7. Nächstes Problem gab es beim Schließen eines Seitenfensters. Das Fenster schloss nicht mehr, stieß anscheinend auf einen Widerstand und fuhr deshalb selbstständig wieder nach unten. Das Fenster ließ sich nur schließen, nachdem die Scheibengummis manuell so lange beiseite gehalten wurden, bis das Fenster geschlossen war.
  8. Eine im linken vorderen Kotflügel angebrachte Kamera lockerte sich.
  9. Probleme auch beim Ladevorgang, der nicht in Gang gesetzt werden konnte.

Um die Probleme zu beheben, musste stets ein Fahrzeug-Reset durchgeführt werden. Allerdings tauchten die Mängel nach einer gewissen Fahrzeit erneut auf. Zudem wurde bei einer Fahrzeugaufbereitung bemerkt, dass der Lack stellenweise Schatten hat und die Struktur einer „Orangenhaut“ aufweist. Es wirkt, als sei es nachlackiert worden und dies nicht fachmännisch. Bei dem Fahrzeug müssen Grundfunktionen wie Fahren (Monitore) und Laden erst mit Umgehungen und Tricks wieder nach dem Ausfall aktiviert werden. Das sind aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer keine Bagatellen. Die Art der Mängel und ihre Menge hinterlassen auch erhebliche Bedenken und Unsicherheit, was als Nächstes passieren könnte. Können die Monitore auch während der Fahrt einfach ausfallen oder kann das Problem z. B. beim Halt vor einer roten Ampel auftreten? Ein dreiminütiger Fahrzeug-Reset wäre dann problematisch.

Tesla unter Manipulationsverdacht bei der Reichweite

Mängel an Tesla-Fahrzeugen oder an den Geschäftsgebaren des US-Unternehmen sind in letzter Zeit publik geworden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits eine Klage wegen unseriöser Geschäftspraktiken gegen Tesla laufen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hatte Tesla Germany ein Fahrzeug aus der Reihe „Model X“ verkauft. Der Verbraucher hatte jedoch vorher bei Tesla extra nachgefragt, ob bereits ein Nachfolgemodell geplant oder sogar schon vorbestellbar wäre. Tesla Germany verneinte die Frage. Der Kauf kam zustande. Knapp drei Monate später kam heraus, dass das Nachfolgemodell des „Model X“ auf der Tesla-Homepage angeboten wurde. Der Kläger hätte das veraltete Modell niemals bestellt, wenn er gewusst hätte, dass demnächst ein neues auf den Markt kommen wird. In der Klage verlangt der Verbraucher von Tesla, das Fahrzeug „Model X“ zurückzunehmen und stattdessen das neue „Model X Plaid“ auszuliefern.

Bereits seit 2019 werfen Tesla-Fahrer dem US-Konzern vor, die Reichweite von E-Autos per Software-Update zu reduzieren. Und das alles ohne das Wissen der Kunden. In den USA berichtete das Magazin Electrek über Tesla-Kunden, die innerhalb kurzer Zeit einen erheblichen Rückgang der Reichweite der Batterie festgestellt hatten. Zudem soll sich auch die Ladezeit verlängert haben. Ursächlich dafür war offensichtlich ein Software-Update. „Mein 2014er Modell S 85 hatte bis zum 13. Mai 2019 eine Nennreichweite von 247 Meilen. Jetzt nach dem nächsten Update sank sie weiter auf 217 Meilen. Dies ist ein Rückgang von 11 Prozent in fünf Wochen“, schimpfte David Rasmussen gegenüber dem Magazin. Rasmussen hat die Reduzierung der Reichweite seiner Tesla-Batterie für das Magazin Electrek eindrucksvoll dokumentiert. In Kalifornien hat Tesla deshalb eine Klage anhängig.

Und jetzt hat ein Gericht in Norwegen Tesla zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. 30 Verbraucher hatten gegen das Unternehmen geklagt – und jedem sprach das Gericht in erster Instanz 13.313 Euro zu. Auch hier ging es um die Problematik der Batterie-Reichweite, wie die norwegische Zeitung Nettavisen am 21. Mai 2021 berichtete. Ein Tesla-Update führte zur Reduktion der Reichweite.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel