Reiserücktritt: Krankheits-Nachweis nicht per Telefon

Wer in Corona-Zeiten eine Pauschalreise bucht, ist in der Regel auf der sicheren Seite, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht. Das Geld für die Reise gibt es dann vom Reiseveranstalter zurück. Wer darüber hinaus auch noch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, ist bestens für einen entspannten Urlaub gerüstet, ist doch damit sogar der Krankheitsfall abgesichert. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Versicherte, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen von einer Reise zurücktreten, ein ärztliches Attest benötigen, um die Unzumutbarkeit der Reise zu beweisen (Amtsgericht München, Az.: 174 C 6951/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München .
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