In Anbetracht des im Stadtgebiet Schweinfurt wieder ansteigenden Infektionsgeschehens gilt für den Besuch im SILVANA Sport- und Freizeitbad ab Sonntag, 22.08.2021, diese 3G-Regelung. Notwendig ist entsprechend die Vorlage eines Nachweises der vollständigen Impfung, der Genesung oder eines negativen Tests. Negative Testnachweise sind ab dem 6. Geburtstag erforderlich, POC-Antigentests („Schnelltests“) dürfen nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Testung vor Ort wie noch im Juni ist aktuell nicht mehr möglich. Besuchern stehen hierfür zahlreiche Angebote im Stadtgebiet zur Verfügung, beispielsweise die Schnellteststrecke in den Räumlichkeiten des Kundencenters der Stadtwerke am Roßmarkt. Empfohlen wird für den Nachweis der Impfung ein digitales Zertifikat, z.B. in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App. Für die Genesung ist eine Bestätigung einer überstandenen Corona-Infektion (positiver PCR-Test mit entsprechendem Datum) vorzulegen. Badegäste werden gebeten, die Gültigkeit ihrer Nachweise vor Besuch zu prüfen.
Weiterhin nötig ist eine Vorabbuchung eines Online-Tickets. Gültig bleiben auch die bekannten Hygieneregeln (Abstandsgebot, Maskenpflicht). Entsprechende Hinweisschilder vor Ort weisen auf die jeweils zu berücksichtigenden Regelungen hin.
Bei Fragen oder Bedarf an Unterstützung beim Buchen eines Tickets helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice der Stadtwerke Schweinfurt telefonisch unter 09721 – 931 400 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr gerne weiter.
Alle aktuellen Informationen zum Badebetrieb finden Sie unter www.silvana.de
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