Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.
Digitale Angebote bleiben
Alle weiteren Kundenanliegen lassen sich einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.arbeitsagentur.de
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.
Agentur für Arbeit Potsdam
Horstweg 102-108
14478 Potsdam
Telefon: +49 (331) 8802000
Telefax: +49 (331) 8804444
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/potsdam/startseite
Pressesprecher
Telefon: +49 (331) 880-1902
E-Mail: Potsdam.PresseMarketing@arbeitsagentur.de