Handwerkskammertag kritisiert Bearbeitungsrückstand bei Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz/ Antragstellung nur noch online möglich

Im Rahmen eines Arbeitsgespräches haben Vertreter des Brandenburgischen Handwerkskammertages gegenüber der Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) am 24. August 2021 den hohen Bearbeitungsrückstau bei den Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz kritisiert. Anlass des Arbeitsgespräches war es, gemeinsam eine konstruktive Lösung zur Abmilderung der Risiken für Betriebe zu finden.

In ihrem Gespräch verwiesen die Kammertagvertreter darauf, dass es bei betroffenen Betrieben massive Kritik gebe, dass teils Anträge aus dem vergangenen Jahr noch nicht bearbeitet wurden. Ausstehende Erstattungszahlungen könnten die Liquidität der Betriebe gefährden. Das LASV äußerte Verständnis für die Situation der Unternehmen. Im LASV werde die Abarbeitung der Anträge jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen. Betroffene Betriebe müssen aber keine Befürchtungen haben, dass ihre Ansprüche verjähren.

Mit dem LASV wurde verabredet, dass bei Unternehmen in besonderen Notlagen dieser Umstand bei den Entschädigungsanträgen angezeigt und die Anträge dann vorzugsweise bearbeitet werden könnten. Handwerksbetriebe finden bei den Betriebsberaterinnen und -beratern ihrer Handwerkskammer einen ersten Anlaufpunkt für eine aktive Unterstützung.

Für das Verfahren gelten ab dem 25. August 2021 zudem Neuerungen. Entschädigungsanträge können nur noch online unter www.ifsg-online.de eingereicht werden. Arbeitgeber können Anträge stellen, wenn Beschäftigte von einer Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen waren, ohne selbst erkrankt oder arbeitsunfähig gewesen zu sein. Für Arbeitgeber gilt die Vorleistungspflicht. Sie zahlen ihren betroffenen Beschäftigten den Lohn bzw. das Gehalt. Anschließend können sie sich auf Antrag die Entschädigung erstatten lassen. Bei der Antragstellung sollte darauf geachtet werden, dass alle notwendige Angaben eingetragen und Antragsunterlagen vollständig hochgeladen werden. Weitere Hinweise finden sich auf der Internetseite des in Brandenburg zuständigen Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/soziales/verdienstausfall-ifsg/.

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Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

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Die Handwerkskammer (HWK) Potsdam ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung für die Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. Sie ist die Interessenvertretung von rund 17.400 Mitgliedsbetrieben und ihren mehr als 70.500 Beschäftigten in über 150 Gewerken.

Die HWK Potsdam setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche ein, bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks und bietet ihren Mitgliedsbetrieben zahlreiche Unterstützungen bei wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Zu den Mitgliedsunternehmen gehören Handwerksbetriebe aller Branchen; vor allem aus dem Bau- und Ausbaugewerbe, Elektro und Metall, Holz, Bekleidung und Textil, Gesundheit, Reinigung sowie Nahrungsmittel.

Die HWK Potsdam bietet an ihrem Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH) Götz umfangreiche Angebote für die Weiterbildung im westbrandenburgischen Handwerk und führt in den dortigen Lehrwerkstätten auch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch. Sie ist zuständig für Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen im Handwerk.

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