„Bereits der erste Punkt unserer Normenkontrollklage hatte durchgreifenden Erfolg“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Die Stadt Datteln, Uniper und das Land NRW sind in ihrem Versuch, den falschen aber bereits bebauten Standort nachträglich zu begründen, immer nach dem Prinzip `was nicht passt, wird passend gemacht` vorgegangen. Dem haben die Richter heute einen Riegel vorgeschoben.“ Auf die zahlreichen anderen Punkte, die nach Ansicht des BUND für die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans sprechen, kam es daher gar nicht mehr an.
„Die heute vom Senat vorgetragenen Gründe zur Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans waren vollauf überzeugend. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil Rechtskraft erlangen wird“, so BUND-Rechtsanwalt Dirk Teßmer. „Der 8. Senat hatte bereits 2012 entschieden, dass eine Betriebsgenehmigung ohne Bebauungsplan rechtswidrig ist. Damit ist die Bezirksregierung Münster jetzt gefordert, dem Kraftwerk die Betriebserlaubnis von Amts wegen zu entziehen.“ Der BUND dringt auf eine schnelle Entscheidung und kritisiert die Versuche der Stadt Datteln und Uniper, auf Zeit zu spielen. „15 Jahre Rechtsstreit sind genug. Das Kraftwerksprojekt Datteln 4 muss jetzt schnell beerdigt werden.“
In dem Urteil sieht der BUND auch eine „schallende Ohrfeige“ für Ministerpräsident Armin Laschet. „Armin Laschet hat dem Kraftwerk unter Missachtung der Empfehlungen der Kohlekommission und unter Inkaufnahme einer rechtswidrigen Planung politisch unterstützt. Das Gericht musste wieder einmal diese politischen Fehlentscheidungen korrigieren“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Kohle darf keine Zukunft haben.“
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Merowingerstr. 88
40225 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 302005-0
Telefax: +49 (211) 302005-26
http://www.bund-nrw.de
Geschäftsleiter und Pressesprecher
Telefon: +49 (211) 302005-22
Fax: +49 (211) 302005-26
E-Mail: dirk.jansen@bund.net