Das Zusammenschlussvorhaben betraf die Fusion zweier führender Hersteller von Transportbeton im Marktraum München bzw. auf den Regionalmärkten Aubing und Kirchstockach. Aufgrund der bedeutenden Marktpräsenz beider Hersteller und des hohen Konzentrationsgrades der Transportbetonmärkte prüfte das Bundeskartellamt umfassend sowohl eine mögliche marktbeherrschende Stellung der fusionierten Einheit als auch die Möglichkeit eines wettbewerbslosen Oligopols. Mit Abmahnschreiben vom 25. Mai 2021 teilte das Bundeskartellamt Rohrdorfer die Absicht mit, das Zusammenschlussvorhaben aufgrund erheblicher wettbewerblicher Bedenken infolge der Entstehung eines Oligopols im Marktraum München zu untersagen. Im Zuge des weiteren Verfahrens gab das Bundeskartellamt diese Absicht jedoch auf und gab das Zusammenschlussvorhaben ohne Auflagen und Bedingungen frei.
Mit rund 2000 Mitarbeitern ist Rohrdorfer an über 140 Standorten in Deutschland, Österreich, Italien und Ungarn in den Bereichen Herstellung und Vertrieb von Zement, Transportbeton, Sand und Kies, Betonfertigteilen sowie anderen Betonwaren wie Pflastersteinen und Bodenplatten tätig.
Milbank beriet Rohrdorfer umfassend zu den fusionskontrollrechtlichen Aspekten des Zusammenschlussvorhabens. Die Freigabe stellt einen der wenigen Fälle pro Jahr dar, in denen das Bundeskartellamt nach Durchführung eines Hauptprüfverfahrens eine Freigabe ohne Auflagen und Bedingungen erteilt.
Alexander Rinne (Federführung), Moritz Lichtenegger, Stefanie Gschoßmann (alle Kartellrecht, München).
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