- Fast alle der seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen Autokredite können widerrufen werden
- Verbraucherkreditverträge enthalten fehlerhafte Angaben
- Europäischer Gerichtshof korrigiert Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Große finanzielle Vorteile für Millionen von Verbrauchern
Wenn die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt
Mit Urteil vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass fast alle deutschen Autokredite noch viele Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden können. Wenn Banken Darlehensverträge mit Verbrauchern abschließen, müssen sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufklären. Auch schreibt das Gesetz sog. Pflichtangaben vor, die zwingend in Verbraucherkreditverträgen enthalten sein müssen. Ist dies nicht der Fall, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist für den Kreditvertrag nie zu laufen. Kreditnehmer können ihren Darlehensvertrag dann auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen.
Was haben deutsche Gerichte bislang entschieden?
Die deutschen Gerichte haben die Frage, wie die Belehrung über das Widerrufsrecht und auch die Pflichtangaben konkret ausgestaltet sein müssen, bisher uneinheitlich beantwortet. Der Bundesgerichthof als höchstes deutsches Zivilgericht hat in letzter Zeit eher zugunsten der Banken entschieden. Das war europarechtswidrig, sagt jetzt der EuGH. Die von den deutschen Banken verwendeten Verträge sind nicht klar und verständlich genug.
Millionen von Kerditnehmern können ihre Verträge widerrufen
Beim vorliegenden Urteil ging es um Darlehensverträge der VW Bank, der Skoda Bank und der BMW Bank. Die Pflichtangaben zum Verzugszinssatz und auch zur Vorfälligkeitsentschädigung wurden in diesen Verträgen nicht ausreichend klar und verständlich dargestellt. Auch den Einwand, es sei rechtsmissbräuchlich den Vertrag erst Jahre nach dessen Abschluss zu, ließ der EuGH nicht gelten. Von dieser Entscheidung können Millionen von Bankkunden profitieren! Denn die vom Europäischen Gerichtshof als fehlerhaft beurteilten Vertragsangaben finden sich in fast allen Kreditverträgen deutscher Banken seit Juni 2010.
Verbraucher mit KFZ-Finanzierung sollten jetzt handeln
Verbraucher, die nach dem 10.06.2010 einen Autokredit abgeschlossen haben, sollten ihren Darlehensvertrag zeitnah anwaltlich überprüfen lassen. Die Chancen stehen sehr gut, dass der Vertrag fehlerhafte Angaben enthält und bis heute widerrufen werden kann. Damit können sich Verbraucher nicht nur vorzeitig vom Vertrag lösen und ihr Auto zurückgeben, sondern auch von erheblichen finanziellen Vorteilen profitieren.
von Buttlar Rechtsanwälte bietet als Kanzlei kostenfrei an:
Beratung–Widerruf des Finanzierungsvertrages sinnvoll?: Ersteinschätzung, ob der Finanzierungsvertrag widerrufen werden kann und dabei eine Aussicht auf Erfolg besteht.
Rechtsschutzversicherung –Deckungsanfrage: Sofern eine Versicherung besteht, die Verkehrsrechtsschutz abdeckt, übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage bei der Versicherung.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein großer Schwerpunkt der Kanzlei. Mit insgesamt 11 Rechtsanwälten und vier Fachanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht werden alle Rechtsgebiete die einen Bezug zu Bankgeschäften und Kapitalanlagen haben, wozu auch das kapitalmarktnahe Gesellschaftsrecht, das Immobilienrecht und das Versicherungsrecht gehören, betreut.
Mit unserem Team erbringen wir juristische Dienstleistungen auf höchstem Niveau. Im Fokus unserer Arbeit steht der Mandant als Mensch und die Lösung seines juristischen Anliegens. Dazu gehören für uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und fortdauernde Zuverlässigkeit ebenso wie gute Erreichbarkeit und Freundlichkeit.
von Buttlar Rechtsanwälte
Löffelstrasse 4
70597 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 320918-20
Telefax: +49 (711) 320918-60
http://www.vonbuttlar.com
Rechtsanwalt