Verfassungsbeschwerde eingelegt, um keine höheren Löhne zu zahlen?

Zu der vom bpa, dem bpa Arbeitgeberverband und dem VDAB unterstützten Verfassungsbeschwerde mehrerer Pflegeeinrichtungen gegen die „Tariftreue-Regelung“ des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), mahnt Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

 

„Das Recht auf eine gute Bezahlung und Gleichbehandlung muss auf der Seite der Arbeitnehmer*innen liegen. Dies muss von allen Pflegeeinrichtungen zuallererst beachtet werden. Ohne eine solche grundlegende Einstellung ist nachhaltiges sozialwirtschaftliches Handeln heutzutage nicht möglich.

 

Wird jetzt in der Verfassungsbeschwerde ein ´faktischer Tarifzwang´ kritisiert, so müssen sich offensichtlich manche Pflegeeinrichtungen fragen lassen, warum sie bislang Löhne bezahlt haben, die nicht angemessen waren. Ansonsten hätte der Gesetzgeber nicht reagieren müssen. Bitten hierzu hat es genügend gegeben. 

Die genannten Verbände verdrängen, dass das bei ihren Mitgliedern gezahlte Lohnniveau nicht immer angemessen ist. Jetzt von Existenzverlusten für die Pflegeeinrichtungen zu sprechen zeigt, dass sie tatsächlich von einer Erhöhung der Löhne ausgehen, also bislang zu wenig bezahlt haben.

Dagegen haben all jene Einrichtungen, die bislang bereits gute Löhne bezahlen, keine Angst vor den Regelungen des GVWG, die von den Kostenträgern refinanziert werden müssen.

 

Der Deutsche Pflegerat appelliert an die Verantwortung aller Beteiligten, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, zu denen eine gute Bezahlung aller Mitarbeiter*innen gehört. Die tarifliche Bezahlung darf dabei nicht alleine am Lohngefüge stehen bleiben. Benötigt werden im Sinne einer Work-Life-Balance und einer personalorientierten Wertschätzung neue Instrumente einer gerechten Lohn- und Zuschlagsfindung.

Hierzu gehören ein wesentlich höherer finanzieller Ausgleich für die schlechten Arbeitszeiten der Mitarbeiter*innen sowie steuerliche Vergünstigungen für diejenigen, die direkt an den Patient*innen und Pflegebedürftigen arbeiten.

Alle Kostenträger müssen zu dieser Refinanzierung bereit sein und in die Verantwortung genommen werden. Der Gesetzgeber ist gefordert, auch für innovative Projekte, die deutlich über bestehende Tarifverträge gehen, die Finanzierung sicherzustellen. Für die Arbeitgeber ist es eine Chance, für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen und damit auch nachhaltige Pflegeversorgung in den Betrieben zu sichern.

 

Antworten der Verbände, die jetzt die Verfassungsbeschwerde unterstützen, wie in ihren Mitgliedseinrichtungen eine flächendeckende Verbesserung der Arbeitsbedingungen erfolgt, fehlen. Zeit wäre hierfür genug gewesen. Die Außenwirkung der eingelegten Verfassungsbeschwerde auf die Stellung des Pflegeberufs ist deutlich negativ. Arbeitnehmer*innen werden sich künftig genau fragen müssen, ob ihr künftiger Arbeitgeber zu denen gehört, die sich gegen eine bessere Bezahlung gestellt haben. Inwieweit sich dadurch dann eine schlechtere Marktstellung von manchen Pflegeeinrichtungen ergibt, wird sich zeigen.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
http://www.deutscher-pflegerat.de

Ansprechpartner:
Annemarie Fajardo
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Telefon: +49 (30) 39877-303
Fax: +49 (30) 39877-304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel