Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die Mietspiegelreform schafft verlässliche Grundsätze für die Erstellung von Mietspiegeln und sorgt damit für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Zu begrüßen sind angesichts dieses Ziels auch die Auskunftspflichten von Mietern und Vermietern und die Veröffentlichungspflicht von Mietspiegeln im Internet.
Kommunen ab 50.000 Einwohner haben künftig die Pflicht, zumindest einen einfachen Mietspiegel zu erstellen. Dafür sollten verstärkt die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden. Denn auch beim Mietspiegel sollte das analoge Zeitalter langsam vorbei sein.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
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