2G-Regelung bei öffentlichen Veranstaltungen

Im Zuge der Veröffentlichung der neuen Corona Schutzverordnung haben sich die folgenden Veranstalter:innen darauf geeinigt, bei öffentlichen Veranstaltungen in Osnabrück (mit wenigen Ausnahmen) die 2G-Regel anzuwenden:
Cinema Arthouse, Lagerhalle, OsnabrückHalle, Rosenhof, Veranstaltungsagentur plan b., Piesberger Gesellschaftshaus, Unikeller (ab 1.10.) und Theater Osnabrück (ab 11.10.).

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dem Publikum wieder einen möglichst unbeschwerten Besuch von Veranstaltungen in einem sicheren Rahmen zu ermöglichen. In Anbetracht eines möglicherweise im Herbst und Winter wieder steigenden Infektionsgeschehens, hoffen die Häuser und Veranstalter:innen durch diese Regel Planungssicherheit für alle Beteiligten von den Künstler:innen über die Mitarbeiter:innen bis zum Publikum bieten zu können.

„Je nach Infektionslage können sich die Regeln für Veranstaltungen von einen auf den anderen Tag ändern. Das macht es für Veranstaltende und alle Beteiligten beinahe unmöglich sicher zu planen“, so Nachtbürgermeister Jakob J. Lübke. „Die 2G-Regelung bietet in Zeiten der Pandemie die einzige Möglichkeit für mehr Planungssicherheit im Veranstaltungswesen.“

Bei der 2G-Regelung wird im Gegensatz zur 3G-Regelung der Zugang zur Veranstaltung auf genesene und geimpfte Personen beschränkt. Das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Maske entfallen unter diesen Voraussetzungen. Für dienstleistende Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, gibt es Ausnahmen gemäß der neuen Verordnung.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Informationen dazu finden sich in der neuen Corona-Verordnung.

Bereits angewendet wird diese Regelung unter anderem bei folgenden Osnabrücker Clubs und Diskotheken: Alando, Brücks, Carls, Holy Poly, Hyde Park, Neo.

„Die Stadt Osnabrück begrüßt die Entscheidung des Landes, dass bei Veranstaltungen mit dem 2G-Modell die Masken- und Abstandspflichten wegfallen. Deshalb gilt ab sofort auch bei allen städtischen Veranstaltungen und in den städtischen Museen die 2G-Regel“, so Katharina Pötter, Sozialvorstand der Stadt Osnabrück.

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