Bereits seit langer Zeit gilt: Renten sind steuerpflichtig. Der zu versteuernde Anteil richtet sich nach dem Rentenbeginn und liegt aktuell bei 81 Prozent. Schon im Januar steigt er auf 82 Prozent. Abzuwägen ist deshalb, ob sich ein etwas früherer Rentenbeginn mit einem geringeren Besteuerungsanteil rechnet.
Beispiel: Bei einem Verdienst von monatlich 3.000 Euro erhöht sich die Rente um gut 2,50 Euro pro Monat. Der Besteuerungsanteil einer monatlichen Rente von 1.500 Euro steigt 2022 um 15 Euro. Wichtig: Der Rentenbesteuerungsanteil wird für das ganze Leben festgeschrieben.
Ob sich am Ende tatsächlich ein finanzieller Vorteil ergibt, hängt vom persönlichen Steuersatz und weiteren Faktoren ab. Daher sollten sich zukünftige Ruheständler unbedingt beraten lassen.
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