Versand der Krankmeldung an die Krankenkasse entfällt
Die BARMER flankiere den Start der eAU mit umfangreichen Informationen auf ihrer Webseite. Diese beantworteten etwa Fragen, wie die eAU künftig von der Arztpraxis zur Krankenkasse komme oder was passiere, wenn Praxen noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügten. So gebe es übergangsweise bis Ende 2021 noch die papierbasierte Krankschreibung. Welches Verfahren die Arztpraxis einsetze, ließe sich daran erkennen, ob zwei oder drei Ausdrucke vorlägen. Erhielten Versicherte auch den dritten Ausdruck „Für die Krankenkasse“, müssten sie diesen an die Kasse senden, damit sie über die AU informiert sei und gegebenenfalls Krankengeld auszahlen könne. Den Versand an die Kasse könnten Versicherte der BARMER auch digital mit dem Smartphone über die BARMER-App erledigen. Hierbei würden zusätzlich Eingang und Bearbeitungsstatus jeder AU angezeigt.
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