Bislang hat der Staat gezahlt, wenn Arbeitnehmer in Corona-bedingte Quarantäne mussten. Ab 1. November gilt eine Neuregelung, nach der nur noch Geimpften eine Quarantäne-Entschädigung zusteht. Ungeimpfte Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass sie im Fall einer angeordneten Quarantäne bei Verdienstausfällen keine Lohnfortzahlung mehr bekommen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass diese Neuregelung nur für Menschen zutrifft, für die es eine Impfempfehlung gibt. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, hat weiterhin einen Anspruch auf Entschädigung. Wann die neue Verordnung wo in Kraft tritt, regeln die Bundesländer individuell. Zudem müssen Ungeimpfte ab dem 11. Oktober Schnelltests in der Regel selbst bezahlen.
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