Impftermin während der Arbeitszeit

Um Arbeitnehmer zu motivieren, Impfangebote wahrzunehmen, sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über die Risiken einer Corona-Erkrankung informieren, ihnen die Möglichkeiten einer Impfung aufzeigen und sie gegebenenfalls dafür freistellen. Bewährte Maßnahmen wie z. B. ein verpflichtendes Testangebot zweimal pro Woche für alle in Präsenz Beschäftigten sowie die AHA+L-Regel (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen und Lüften) bleiben nach Auskunft der ARAG Experten bestehen. Die Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst bis 24. November 2021.
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