OLG Frankfurt zementiert mit Urteil verbraucherfreundliche Rechtsprechung gegen Daimler

Die verbraucherfreundliche Wende im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG setzt sich unvermindert fort. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Ankündigung, seine bisherige daimlerfreundliche Rechtsprechung zu ändern, mit Urteil vom 15. September 2021 zementiert. Zum zweiten Mal hob das OLG ein klageabweisendes Urteil auf, rügte das Landgericht Frankfurt massiv für Verfahrensfehler und beurteilte den Einbau der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung (Az. 3 U 36/21). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet das Urteil als überragenden Sieg für die Verbraucher. Die Chancen, Schadensersatz zugesprochen zu bekommen, steigen enorm. Die Kanzlei empfiehlt Mercedes-Kunden die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Deutliche Worte des OLG Frankfurt im Daimler-Abgasskandal

Immer mehr Gerichte in Deutschland erkennen an, das Daimler die Fahrzeuge manipuliert und die Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt haben sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das sogenannte Thermofenster, das auch in Daimler-Motoren verbaut wird, in einem Schlussplädoyer des Generalanwalts als unzulässig bezeichnet worden. Der Gerichtshof folgt in der Regel der Argumentation des Generalanwalts. Und selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verfahren an die zweite Instanz zurückverwiesen, weil die Möglichkeit besteht, dass Verbrauchern Ansprüche zustehen. Und in diesen Verfahren geht es nicht ausschließlich um das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert, sondern beispielsweise um die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die von manchen Gerichten als illegale Prüfstandserkennung gewertet wird. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Frankfurter Urteil:

  • Die Verbraucherkanzlei hat aus Sicht des OLG Frankfurt schlüssig begründet, dass Daimler einen Fahrzeugmangel verschwiegen hat und eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung vorliegt. Der Vortrag wird auch nicht dadurch entwertet, dass der Autobauer vor Gericht bestritten hat, dass die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung nur auf dem Prüfstand aktiviert wird.
  • Bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verhält es sich jedoch anders. Der Kläger habe dargelegt, dass auf dem Prüfstand der Kühlkreislauf künstlich kühl gehalten werde, um so die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten. Im Straßenverkehr schaltet sich die Regelung wieder ab und der Motor verpestet die Umwelt. Eine solche Prüfstandserkennung sei eine unzulässige Abschalteinrichtung und die verantwortlichen Personen hätten sittenwidrig gehandelt. Dabei spiele es für die Schlüssigkeit des klägerischen Vortrags keine Rolle, ob die Abschalteinrichtung zum Motorschutz eingebaut worden sei.
  • Das OLG rügte das Landgericht Frankfurt massiv. Der Verzicht eines von Verbraucherseite angebotenen Gutachten und das Auslassen der Beweisaufnahme wird als Verfahrensfehler gewertet. Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Gehör sei durch die erste Instanz verletzt worden. Das Landgericht durfte den Vortrag in Bezug auf die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung nicht als unsubstantiiert verwerfen und gleichzeitig das angebotene Sachverständigengutachten unbeachtet lassen.
  • Das OLG verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Frankfurt. Eine Revision ließ die zweite Instanz gegen ihr Urteil nicht zu.

Beste Chancen sich gegen Daimler im Abgasskandal durchzusetzen

Die juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Musterfeststellungsklage am 7. Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Im Mittelpunkt der Klage stehen zurückgerufene Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motor OM651. Daimler-Kunden soll durch die Klage der Weg zum Schadensersatz erleichtert werden. Betroffene Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen oder ihre Rechte in einer Einzelklage individuell durchsetzen. Die Teilnahme an der Musterklage hemmt die Verjährung der Ansprüche gegen Daimler. So haben Kläger mehr Zeit, gegen Daimler vorzugehen.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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