Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG wegen außerplanmäßiger Abschreibung auf den Beteiligungswert des US-Geschäfts

Der Vorstand der Voltabox AG [ISIN DE000A2E4LE9] geht davon aus, dass nach dem derzeitigen Stand der Abschlussarbeiten für das 3. Quartal 2021 bei pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Der Verlust ist im Wesentlichen durch die außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungswert des vor wenigen Tagen verkauften US-Geschäfts einschließlich der nordamerikanischen Tochtergesellschaften bedingt.

Der Vorstand der Gesellschaft erwartete eine unmittelbare Heilung der Verlustsituation durch den geplanten Verkauf des Automobilgeschäfts sowie die Vergabe einer weiteren Lizenz im Industriegeschäft. Im Moment ist jedoch nicht absehbar, wann diese Maßnahmen umgesetzt werden können.

Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung ist zeitnah geplant. Der Vorstand wird aber weiterhin die Umsetzung der Maßnahmen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Verlustsituation führen können, vorantreiben.

Über die Voltabox AG

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Voltabox AG (ISIN DE000A2E4LE9) ist ein technologiegetriebener Anbieter für Elektromobilitätslösungen in industriellen Anwendungen. Kerngeschäft sind sichere, hochentwickelte und leistungsstarke Batteriesysteme auf Lithium-Ionen-Basis, die modular und in Serie gefertigt werden. Die Batteriesysteme finden vor allem Verwendung in Bussen für den Personennahverkehr, Land- und Baumaschinen und Gabelstaplern.

Voltabox hat seinen Sitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen, Deutschland).

Mehr Informationen zu Voltabox finden Sie unter www.voltabox.ag.

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