GKV Schätzerkreis: Für 2022 fehlen sieben Milliarden Euro

Bei der heutigen Sitzung des GKV-Schätzerkreises haben die Expertinnen und Experten von Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Soziale Sicherung und GKV-Spitzenverband für das nächste Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von sieben Mrd. Euro prognostiziert. Hintergrund hierfür ist die Erwartung höherer Ausgaben in 2022. Um den für das kommende Jahr gesetzlich vorgegebenen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent nicht zu überschreiten, muss die Bundesregierung nun eine Rechtsverordnung auf den Weg bringen, die den Bundeszuschuss um das festgestellte Finanzdefizit erhöht.

Zu dem Schätzerkreis-Ergebnis erklärt Dr. Volker Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung rasch für einen entsprechenden Bundeszuschuss sorgt – und damit die Gefahr von flächendeckend steigenden Zusatzbeiträgen im nächsten Jahr abwendet. Der Bundesgesundheitsminister muss nun schnell die entsprechende Verordnung auf den Weg bringen.“

„Es ist ein gutes Signal für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten, dass Einigkeit über den notwendigen Finanzbedarf für das nächste Jahr herrscht. Dieser muss nun durch Bundesmittel gedeckt werden, damit die gesundheitliche Versorgung für immerhin 90 Prozent der Bevölkerung solide finanziert bleibt“, betont Uwe Klemens, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Hintergrund:

Normalerweise ermittelt der Schätzerkreis die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der GKV und aus der so ermittelten Differenz ergibt sich der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das jeweilige Folgejahr. Für das Jahr 2022 ist dieser Zusatzbeitragssatz allerdings bereits mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juli 2021 auf 1,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben worden. Damit das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in dieser Höhe festsetzen kann, muss es nach der Schätzerkreis-Sitzung eine Verordnung auf den Weg bringen, die den Bundeszuschuss um einen Betrag in Höhe des festgestellten Finanzdefizits erhöht. Das Schätzerkreis-Ergebnis ist dabei eine wichtige Orientierung, hindert das Bundesgesundheitsministerium aber nicht daran, bei der Formulierung der Rechtsverordnung zur Festlegung des Bundeszuschusses weitere Erkenntnisse zu berücksichtigen. Auf Basis der Schätzerkreis-Werte sowie der eigenen Verordnung wird das BMG dann die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf die gesetzlich verlangten 1,3 Prozent vornehmen.

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 206288-0
Telefax: +49 (30) 206288-88
http://www.gkv-spitzenverband.de

Ansprechpartner:
Florian Lanz
Leiter des Stabsbereichs Kommunikation, Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206288-4200
Fax: +49 (30) 206288-84201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel