Energieberater hoffen auf mehr Klimaschutz

Mit Spannung blickt Deutschlands größter Energieberaterverband GIH auf die Koalitionsverhandlungen der kommenden Bundesregierung. Die inhaltlichen Details werden seit heute in Fachgruppen erarbeitet. „Alle beteiligten Parteien sind mit hohen Ambitionen in Sachen Klimaschutz angetreten – von daher sind wir bester Hoffnung, dass auch im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz in naher Zukunft einiges vorangeht“, so der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig.

Damit die Energiewende im Gebäudesektor gelinge, sei es notwendig, einige Gesetze, Regelungen und Verfahren zu vereinfachen oder anzupassen und den eingeschlagenen Kurs mit hohen Förderungen konsequent fortzusetzen. Dabei sei es vor allem wichtig, den Bereich der Sanierungen nicht aus den Augen zu verlieren: „Aktuell fließt der Löwenanteil der staatlichen Fördermittel in Neubauten. Wir würden es für sinnvoll erachten, die Förderung für weniger ambitionierte Neubauvorhaben zu reduzieren und mehr Gelder in die Bestandssanierung zu stecken – denn gerade dort lassen sich massive Energieeinsparungen realisieren“, gibt Leppig den Verhandlungsführern des Bereichs Bauen und Wohnen mit auf den Weg.

Entscheidend sei es aber auch, auf die Qualität der Umsetzungen zu achten – weshalb für alle geförderten Maßnahmen eine Baubegleitung und ein nachträgliches Monitoring durch einen qualifizierten Energieberater verbindlich sein sollte. „Nur das Vier-Augen-Prinzip sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben konsequent eingehalten werden und eine Sanierung ihr energetisches Potenzial voll ausschöpft“, so Leppig. Wobei es freilich besser sei, den Energieberater bereits bei der Planung eines Projekts hinzuzuziehen.

Auf Unterstützung durch den Bund hofft Leppig bei der Weiterentwicklung der Ausbildung zum Energieberater sowie beim lange gehegten Wunsch des Verbandes, endlich die aussageschwachen, rein auf Verbrauchsdaten basierenden Energieausweise abzuschaffen und nur noch qualitativ hochwertige Bedarfsausweise zuzulassen. „Wird der Energieausweis von einem kompetenten Energieberater vor Ort erstellt und persönlich erläutert, so ist der Weg zur ganzheitlichen Sanierung oft nicht mehr weit“, verweist Leppig auf die umfangreiche Praxiserfahrung seiner Verbandsmitglieder.

Alle seine Vorschläge, wie die Förderlandschaft, die Gesetzgebung und der Beratungsmarkt im Gebäudebereich weiter verbessert werden können, hat der GIH – nicht zuletzt mit Blick auf die für kommendes Jahr anstehende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – in einem Maßnahmenpapier zusammengefasst:

Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG

Kurzdarstellung GIH Bundesverband e.V.:

Der GIH Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker Bundesverband e.V. wurde 2001 gegründet. Als Dachverband von 13 Mitgliedsvereinen vertritt er rund 2.600 qualifizierte Energieberater bundesweit und ist somit die größte Interessenvertretung von unabhängigen und qualifizierten Energieberatern in Deutschland.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bundesverband und seinen Mitgliedsvereinen ist eine technisch orientierte Ausbildung und eine anerkannte Zusatzqualifikation als geprüfter Energieberater.

GIH-Mitglieder stellen 46 Prozent aller Anträge zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) im Bundesförderprogramm Energieberatung für Wohngebäude.

Benjamin Weismann, Geschäftsführer Bundesverband

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.
Elwertstr. 10
70372 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 79488599
Telefax: +49 (711) 90057616
http://gih-bw.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel