Leise rieselt das Laub im Herbst – Räumpflicht und Haftungsfrage bei Unfällen

Noch hängt das Laub des Herbstes größtenteils an den Bäumen. Doch ist es nur eine Frage der Zeit, bis Straßen und Gehwege mit Laub leise rieselnd und übersäht sind. Zusammen mit Feuchtigkeit und durch Druck bilden die Blätter einen gefährlichen Schmierfilm auf den Straßen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dabei den Städten und Gemeinden, wird jedoch in der Regel auf die Besitzer der anliegenden Häuser übertragen. Wird die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht erfüllt und es kommt dadurch zu einem Unfall, stellt sich die Haftungsfrage. Davor warnt jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Mit der Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht der Gehwege verhält es sich wie bei der Haftungsfrage mit der Schneeräumpflicht. Die Eigentümer der Häuser bzw. auch deren Mieter sind verpflichtet, die Gehwege entlang der Grundstücke von herabgefallenem Laub zu reinigen. "Die Haftung bei einem Unfall tragen die Eigentümer auch bei vermieteten Objekten, sofern die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen wurde", betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Übrigens: Auch beim Thema Laub muss der Nachbar Beeinträchtigungen hinnehmen. Dann muss auch er das Laub, das der Wind auf sein Grundstück geweht hat, selbst entfernen oder entfernen lassen. Näheres regelt das sogenannte Nachbarschaftsrecht.

Im Falle einer Haftungs-Klage bei einem Unfall mit Laub übernehmen die privaten Haftpflichtversicherungen und die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen die Regulierung der Haftungsfrage. "Um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten, sollte die Haftpflichtversicherung mit mindestens fünf Millionen Euro Versicherungssumme, besser noch höher, abgeschlossen werden", betont der Fachmann.

Erläuterungen zur Haftungsfrage bei einem Unfall auf nassem Laub und Hinweise zum Nachbarschaftsrecht stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik "Gratis" kostenlos die Tipps "Räumpflicht und Streupflicht-Tipps" zur Verfügung. Für die Überprüfung einer bestehenden Haftpflichtversicherung kann der kostenlose "Versicherungs-Check" ebenfalls unter der Rubrik "Gratis" abgerufen werden.

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 91332-0
Telefax: +49 (7131) 91332-119
http://www.geldundverbraucher.de

Ansprechpartner:
Siegfried Karle
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-20
Fax: +49 (7131) 91332-119
E-Mail: s.karle@geldundverbraucher.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel