helpcheck-Gründer und Geschäftsführer Peer Schulz zeigt sich erfreut über den Sieg vor Gericht: „Das Urteil zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, um immer mehr Verbrauchern den einfachen Weg zu ihrem Recht zu ermöglichen. Wir liefern die Software um schnell und unkompliziert zu prüfen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Diese Ansprüche lassen wir dann von auf Partnerkanzleien mit Hilfe unserer Technik durchsetzen.“
Die Nürnberger Lebensversicherung AG hatte bereits am 18.10.2019 am LG Düsseldorf Klage eingereicht. Ziel war es, dem Portal helpcheck.de zu verbieten, Rechtsdienstleistungen bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen gegen Erfolgshonorar anzubieten und zu erbringen – faktisch also das Geschäftsmodell einzustellen.
Zudem sollte es helpcheck untersagt werden, unter anderem mit dem Satz „Der garantierte Zins erweist sich oft als Irrglaube“ zu werben. Diese Anliegen der Nürnberger sind mit dem Richterspruch nun gescheitert.
Peer Schulz erläutert: „Viele Lebensversicherungsgesellschaften wollen keine Verantwortung für die Fehler der Vergangenheit übernehmen. Da ist es gut zu wissen, dass verbraucherfreundliche LegalTech – Geschäftsmodelle von der Rechtsprechung geschützt werden und sich weiter mit ganzer Kraft für die Rechte geschädigter Verbraucher einsetzen können.“
Das Urteil bestätigt die Linie des Bundesgerichtshofes, der mit Urteilen zu wenigermiete.de und Smart Law zu einem Umbruch im Markt für Rechtsdienstleistungen geführt hat.
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