Windenergie und Solarparks brauchen ausreichend Flächen

Angesichts der Koalitionsverhandlungen und der sich abzeichnenden Verbesserungen für die Windenergie an Land betont der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), dass auch für die Photovoltaik wichtige Fortschritte erlangt werden müssen. „Es ist ein gutes Signal, dass die künftige Ampel-Koalition den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen und Hemmnisse abbauen will. Die im Sondierungsergebnis festgehaltene Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ist überfällig. Auch Solarparks brauchen ausreichend Flächen und schnellere Genehmigungen, um ihr Potenzial für Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und Biodiversität zu entfalten. Im Schnitt sollte ein Prozent der Landesfläche für Biodiversitäts-Solarparks vorgesehen werden und dabei die kommunale Planungshoheit gewahrt bleiben“, fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Im Koalitionsvertrag müsse daher auch ein Flächenziel für Solarparks verankert werden.

Ein schnellerer Ausbau von Windenergie und Photovoltaik ist essenziell für den Klimaschutz. „Erneuerbare Energien brauchen bessere Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb des EEGs. Die neue Bundesregierung muss daher schon in den ersten 100 Tagen die Weichen so stellen, dass die Stromversorgung bis 2035 klimaneutral wird. Dafür muss das Erneuerbare-Energien-Ziel für 2030 auf 75 bis 80 Prozent angehoben werden“, erklärt Busch. PV-Freiflächenanlagen spielen dabei eine zentrale Rolle – und sind außerdem sogar förderfrei zu haben. Der Planungsbeschleunigung im Bereich der PV-Freiflächen muss jetzt eine ebenso hohe Aufmerksamkeit zukommen, wie dies bei der Windenergie an Land aktuell der Fall ist.

„Ohnehin wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert, ab 2023 vier Prozent der landwirtschaftlichen Fläche eines Betriebes als nicht-produktive Flächen aus der Bewirtschaftung zu nehmen, damit Landwirte oder Pächter auf den restlichen Flächen vollen Anspruch auf GAP-Direktzahlung haben. Würde nur ein Teil dieser Stilllegungsflächen für Biodiversitäts-PV genutzt, wird sowohl das Ziel des Erhalts der Artenvielfalt erfüllt, als auch eine neue Antwort auf Flächenfragen zwischen Energiewende, Naturschutz und Landwirtschaft gefunden“, so Busch.

Wichtig sei, dass die Entscheidungen für oder gegen PV-Freiflächenanlagen weiterhin vor Ort getroffen werden. Busch betont: „Kommunen kennen die mit einem konkreten PV-Freiflächenprojekt verbundenen Herausforderungen vor Ort und entscheiden in ihren Bebauungsplänen, wie konkrete Projekte umgesetzt werden. Die kommunale Planungshoheit bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte daher beibehalten bleiben, denn die Erfahrung lehrt: Kommunale Planung geht schneller und präziser als eine übergeordnete Regionalplanung.“

Im Bund-Länder-Kooperationsausschuss sollte künftig auch überprüft werden, ob das Flächenziel für Solarparks erreicht wird. Erst kürzlich war der erste Bericht des Kooperationsausschusses zu dem Ergebnis gekommen, dass in der Regionalplanung derzeit nicht einmal ein Prozent Flächen für die Windenergie an Land ausgewiesen sind. „Ohne Flächen ist die Energiewende nicht zu haben“, so Buschs Fazit.

Über den Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft steht seit 2002 für Markt, Wettbewerb und Innovation in der Energiewirtschaft. Im Verband sind Unternehmen vertreten, die auf allen wettbewerblichen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung stehen und wegweisende Geschäftsmodelle für Strom, Wärme und Mobilität entwickeln.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 400548-0
Telefax: +49 (30) 400548-10
http://www.bne-online.de/de/

Ansprechpartner:
Alexander Karasek
Leiter Presse und Medien
Telefon: +49 (30) 400548-18
Fax: +49 (30) 400548-10
E-Mail: presse@bne-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel