DGHS-Mahnwache „Mein Ende gehört mir!“

Anlässlich des im Jahr 2008 in Frankreich ins Leben gerufenen World Right to Die Day (WRtDD) hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. als wichtigste und größte deutsche Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation in Berlin öffentlich auf das Thema Selbstbestimmung bis zum Lebensende aufmerksam gemacht.

In Redebeiträgen von Beppo Küster (ehem. TV-Entertainer), Philipp Möller (Buchautor und Sprecher des Zentralrats der Konfessionsfreien) und Ursula Bonnekoh, Mitglied des DGHS-Präsidiums, wurde bei der Mahnwache deutlich, dass der Umgang mit ärztlichen Freitodbegleitungen in Deutschland längst gelebter Alltag ist. Die Teilnehmenden, unter ihnen viele Vereinsmitglieder, bauten aus einzelnen Buchstaben gut sichtbar den zentralen Satz: „Mein Ende gehört mir!“

Die DGHS appellierte bei der Veranstaltung an den neu gewählten Bundestag, bei einer neuen gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe, falls dieser denn überhaupt eine Notwendigkeit für eine Regelung sieht, im Sinne des BVerfG-Urteils (26.2.2020/Verfassungsbeschwerden zum § 217 StGB) Augenmaß walten zu lassen und keine neuen restriktiven Hürden zu schaffen. Eine Pflicht zur Beratung dürfe es für Sterbewillige nicht geben, allenfalls ein Angebot. Zudem sei, so eine der zentralen Forderungen der DGHS, eine Änderung beim Betäubungsmittelgesetz angezeigt.

Die Mahnwache auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin-Mitte korrespondierte mit vergleichbaren Veranstaltungen in anderen Ländern am selben Tag. DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch weist aus Anlass des Gedenktages auf die länderübergreifende Dimension des Themas hin. „Die Schweiz ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Vorreiter in puncto Freitodbegleitung. In Österreich gibt es gerade einen aktuellen Gesetzentwurf zur Suizidhilfe, Spanien und Portugal eröffnen seit diesem Jahr sogar den Weg zur aktiven Sterbehilfe. Und die Benelux-Länder praktizieren ihren eigenen Weg im Umgang mit ärztlicher Sterbehilfe. Ein liberaler und säkularer Rechtsstaat muss der Versuchung widerstehen, erneut mit der Keule des Strafrechts das Selbstbestimmungsrecht der Menschen aushöhlen zu wollen.“

Bei der Mahnwache am 2. November 2021 wurden in Berlin und in anderen Hauptstädten Videoclips von Statements erstellt, die später in einem Film der Dachorganisation World Right to Die Federation anlässlich dieses internationalen Aktionstages zu sehen sein werden.

Die DGHS-Presseerklärung vom 2.11.2021 auf www.dghs.de

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