Koalitionsverhandlungen: Konkretisierung bei Flächenbereitstellung und Anpassung regulatorischer Vorgaben für Erneuerbare Energien erforderlich

Bereits in den Beschlüssen der Sondierungen zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nimmt der Ausbau Erneuerbarer Energien eine zentrale Rolle ein. Dafür sollen unter anderem zwei Prozent der Landesflächen für Windkraft an Land ausgewiesen und konkrete Maßnahmen für den weiteren Photovoltaik-Ausbau umgesetzt werden. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) drängt darauf, dies im Rahmen des Koalitionsvertrages mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen. „Die Festlegung von bebaubaren Flächen für die Windenergienutzung sollte als verbindliches raumordnerisches Planungsziel im Bundes-Raumordnungsgesetz erfolgen. Die Flächenausweisung über ein Bundesgesetz lässt den Bundesländern genügend Spielraum, den Ausbau im Abgleich mit Anwohnern sowie Natur- und Artenschutz zu organisieren. Daraus folgt auch, dass statt pauschaler Abstandsregeln Abstände auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes festgelegt und das Monitoring durch den Bund-Länder-Kooperationsausschuss entsprechend verbessert werden sollte“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Auch im Bereich des Ausbaus der Photovoltaik seien beim Thema Flächen konkrete Maßnahmen zu verankern. „Die bisherige Regelung für die Bundesländer, länderspezifische Öffnungsklauseln für PV-Freiflächen zu verabschieden, sollte in eine Opt-Out-Regelung umgewandelt werden, so dass lediglich die generelle Öffnung für benachteiligte Gebiete durch die Bundesländer limitiert werden kann. So kann der PV-Ausbau regional gleichmäßiger verteilt werden“, fordert Simone Peter. Gleichzeitig müsse die Identifikation der Menschen mit der Energiewende durch die Ausgestaltung eines regulatorischen Rahmens für Energiegemeinschaften, der diese rechtssicher definiert und bürokratische, juristische sowie wirtschaftliche Barrieren abbaut, gesichert werden. „So wird „energy sharing“ in Kommunen und Regionen vor Ort attraktiver und die Bürgerenergie wiederbelebt. Das kann die Netze entlasten und schafft nachweislich Akzeptanz“, so Peter.

Insgesamt sei festzuhalten, dass die klimapolitischen Ziele ohne den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in unerreichbarer Ferne liegen und die Versorgung mit Strom nicht dauerhaft gesichert werden kann. „Daher liegt die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Das muss auch gesetzlich verankert werden, um die Priorität des Ausbaus Erneuerbarer Energien bei der Abwägung mit anderen Rechtsgütern zu stärken. Nur durch eine ausreichende Berücksichtigung dieser und weiterer Maßnahmen im Koalitionsvertrag kann der Ausbau zuverlässig beschleunigt werden und die Dekarbonisierung in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr vorangebracht werden“, so Peter abschließend.

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