„Das Arbeitszeitgesetz ist ein Gesetz, das Beschäftigten den Mindestschutz für Ruhezeiten und Obergrenzen bei der Arbeitszeit garantiert – so wie das Mindestlohngesetz auch die Untergrenze der Abweichung beim Lohn garantiert. Diesen Mindestschutz verteidigen wir als Gewerkschaften vehement“, sagte Schlimbach.
Im Sondierungspapier ist davon die Rede, Experimentierräume zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit zu schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen.
„Die These, dass das Arbeitszeitgesetz zu starr und unflexibel sei, ist falsch. Die bestehenden Gestaltungsspielräume der Tarifpartner sind ausreichend. In den letzten Jahren haben die Tarifparteien in unterschiedlichen Branchen tarifvertraglich flexible Arbeitszeiten im Sinne der Beschäftigten und Unternehmen vereinbart. Nun vorzuschlagen, dass die Arbeitszeit über Betriebsvereinbarungen flexibilisiert werden kann, würde Beschäftigte ohne Tarifvertrag Experimenten ausliefern“, sagte Schlimbach.
In Sachsen habe das Thema wegen der geringen Tarifbindung eine besondere Brisanz. Ein eklatanter Widerspruch im Sondierungspapier sei es, einerseits die Tarifbindung stärken zu wollen und andererseits die Arbeitszeit über Betriebsvereinbarungen zu flexibilisieren.
Studien zeigen, dass aus Sicht der Beschäftigten politischer Handlungsbedarf nicht hin zu mehr Flexibilität der geltenden Rahmenbedingungen, sondern gegen ausufernde Arbeitszeiten und zunehmende Arbeitsintensität besteht.
„Mit der Aufweichung der Höchstarbeitszeiten würde die systematische Überlastung der Beschäftigten und die Entgrenzung der Arbeitszeit weiter fortschreiten. Das gilt es zu verhindern“, sagte Schlimbach.
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