„Das ist ein starkes und wegweisendes Signal, um faire und gleiche Arbeitsbedingungen in der Branche herzustellen“, sagt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Zuvor hatte bereits das Landesarbeitsgericht Hessen geurteilt, dass Betriebsmittel und deren Kosten grundsätzlich vom Arbeitgeber zu stellen seien. Er sei auch für die Verkehrssicherheit zuständig. Diese Entscheidung ist mit dem heutigen Urteil des BAG rechtskräftig.
„Bisher war es Praxis, dass viele Rider ihr eigenes Fahrrad und Mobiltelefon zum Ausliefern nutzen und eine Verschleißpauschale als Gutschein erhielten“, so Adjan. „Damit wurde der Stundenlohn, der mit zehn bis elf Euro nur knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, unterlaufen. Das ist nun endlich vom Tisch, dass Lieferando die Kosten für die Arbeitsmittel auf seine Beschäftigten umlegen kann.“
Die Pressemitteilung des BAG finden Sie hier:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net
Pressestelle der Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gast
Telefon: +49 (30) 288849-693
Fax: +49 (30) 288849-693
E-Mail: hv.presse@ngg.net