Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden sind dann Krankenbesuche am Universitätsklinikum, im Diako Mannheim und Theresienkrankenhaus nur noch möglich, wenn der Besucher vollständig geimpft oder genesen ist und einen schriftlichen Nachweis über einen aktuellen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorlegt. Dabei werden Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind, oder PCR-Tests, die nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Die Testbescheinigung soll möglichst bereits mitgebracht werden, da die Testkapazitäten an den Krankenhäusern stark limitiert sind. Dort sind nur in Ausnahmefällen Tests möglich, mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen.
Ausnahmen von der 2G+ Regel sind in besonderen Fällen möglich: Sterbende und Schwerstkranke können nach Absprache mit dem behandelnden Arzt von ihren geimpften, genesenen oder getesteten (3G) Angehörigen besucht werden. Bei Kindern ist pro Patient eine Begleitperson unter der 3G-Regel zugelassen, ebenso in der Notaufnahme, bei Geburten sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung.
Für Patienten ohne Notfallindikation gilt nach wie vor die 3G Regel: Sie müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Notfallpatienten werden selbstverständlich unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen auch ohne Nachweis behandelt.
Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Theodor-Kutzer-Ufer 1 – 3
68135 Mannheim
Telefon: +49 (621) 383-0
Telefax: +49 (621) 383-2705
http://www.umm.de
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (621) 383-3549
Fax: +49 (621) 383-2195
E-Mail: dirk.schuhmann@umm.de