Kinderrechte auf die Tagesordnung!

Seit mehr als 30 Jahren gibt es die UN-Kinderrechtskonvention, in der die Rechte von Kindern festgelegt wurden. Genauso lange wird schon darüber verhandelt, ob diese Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Zum Internationalen Tag der Kinderrechte fordert der Bundesverband Kinderhospiz: Diese Selbstverständlichkeit muss nun endlich umgesetzt werden!

Kinder haben Rechte – auf Gleichheit, Bildung, auf Gesundheit, Spiel und Freizeit. Sie bedürfen besonderen Schutzes und haben Anspruch auf besondere Fürsorge – umso mehr, wenn sie durch Behinderungen oder Krankheiten eingeschränkt sind.

„Diese Tatsachen bestreitet niemand“, sagt Sabine Kraft vom Bundesverband Kinderhospiz, und ärgert sich trotzdem: „Aber in unserem Grundgesetz sind sie immer noch nicht verankert!“ Für die Geschäftsführerin des Dachverbands der deutschen Kinderhospizeinrichtungen ist das völlig unverständlich. „Kinder sind unsere Zukunft. Wir haben als Gesellschaft eine besondere Verpflichtung, ihnen ein bestmögliches Leben zu gewährleisten. Das gilt in besonderem Maße für Kinder, die schwerkrank sind und deshalb nicht voll am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“

Junge Patienten haben im Vergleich zu älteren Kranken andere Bedürfnisse – dementsprechend sollte die Gesundheitspolitik auch die volle Bandbreite an erforderlichen Angeboten und Maßnahmen auf dem Schirm behalten, wünscht sich Kraft. „Für Kinder braucht man zum Beispiel ganz konkret einen anderen Personalschlüssel. Die Kinderhospizarbeit wurde jahrelang mit der Hospizarbeit für Erwachsene in einen Topf geworfen. Wir möchten, dass endlich auch ambulante Dienste als das gesehen werden, was sie sind: spezialisierte Facheinrichtungen, die gesonderte Regeln, zum Beispiel bei Abrechnungen und Finanzierbarkeit, benötigen!“

Die personellen Engpässe in der Pflegeversorgung sieht Kraft besonders kritisch. Der Bundesverband Kinderhospiz betreut viele Familien, bei denen die Eltern schon seit Jahren keinerlei Hilfen durch einen Pflegedienst bekommen können und so gezwungen sind, sich permanent selbst zu überfordern. „Die derzeitige Pandemielage führt uns allen vor Augen, wie unmittelbar wir auf medizinisches Fachpersonal angewiesen sind“, sagt Kraft. „Wie alle Patienten haben auch kranke Kinder ein Recht darauf, angemessen versorgt zu werden. Wir appellieren deshalb eindringlich an die sich derzeit neu bildende Regierung: Gehen Sie dieses Thema an!“

Die besondere Fürsorge und Förderung, die in den Rechten für Kinder ausdrücklich formuliert ist, wird in Bezug auf lebensverkürzend erkrankte Kinder laut Kraft noch längst nicht genug umgesetzt. „Der einzige Weg hierfür lautet: Kinderrechte ins Grundgesetz, und Kinderbedürfnisse wie Chancengleichheit auf die politischen Tagesordnungen!“

Über den Bundesverband Kinderhospiz e.V.

Der Bundesverband Kinderhospiz ist als Dachverband der ambulanten und stationären Kinderhospizeinrichtungen in Deutschland auch Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kostenträger und Spender.
In Deutschland gibt es rund 50.000 Kinder und Jugendliche, die lebensverkürzend erkrankt sind. Für sie und ihre Familien setzt sich der Bundesverband Kinderhospiz ein, um sie aus dem sozialen Abseits zurück in die Mitte der Gesellschaft zu holen.
BVKH Geschäftsführerin Sabine Kraft wurde für ihre Verdienste für schwerstkranke Kinder und Jugendliche 2019 von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. 2015 richtete der Bundesverband Kinderhospiz das „OSKAR Sorgentelefon“ ein. 365 Tage im Jahr rund um die Uhr, kostenlos und anonym sind dort professionell geschulte Mitarbeitende zu erreichen, die alle Fragen zu lebensverkürzenden Erkrankungen bei Kindern beantworten. OSKAR ist auch für Familien in Trauer da und kann sowohl von Betroffenen und ihren Angehörigen als auch von Fachleuten genutzt werden. 2020 erweiterte der BVKH sein Angebot auf der Hilfs-Plattform Frag-Oskar.de um Chats für betroffene Familien und speziell für Jugendliche und um eine Sprechstunde zu sozialrechtlichen Themen.

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