„Jahrelange politische Blockaden und die Verschleppung von Problemlösungen haben den Ausbau der Windenergie während der vergangenen Legislaturperiode der großen Koalition insgesamt um bis zu 80% einbrechen lassen. Offshore ist der Neubau im Jahr 2021 vollständig zum Erliegen gekommen. Von einem am Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichteten Ausbaupfad sind wir weit entfernt. Von Januar bis Oktober 2021 wurden gerade einmal 385 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1529 MW in Betrieb genommen. Stattdessen hätte der Windenergieausbau jährlich mit 6000 MW vervierfacht werden müssen. Das müssen wir in den kommenden Legislaturperioden endlich schaffen“, forderte Lothar Schulze.
Dafür müssen in einem ersten Schritt die bereits weit fortgeschrittenen Windpark-Projekte mit einer Leistung von 10,5 GW schnell genehmigt werden.
Hierfür sind u.a. dringend notwendig:
- Für die Genehmigungsbehörden verbindliche klare, sachgerechte und standardisierte Vorgaben für die Bewältigung artenschutzrechtlicher Problemstellungen.
- Schnelle Lösungen für die von der Deutschen Flugsicherung und der Bundeswehr seit vielen Jahren geltend gemachten Hemmnisse.
Gleichzeitig müssen die notwendigen Flächenausweisungen für einen nachhaltigen Ausbaupfad unverzüglich in Angriff genommen werden.
Insoweit erklärten die Abgeordneten Johann Saathoff (SPD) und Oliver Krischer (Grüne) übereinstimmend: „2% der Bundesfläche müssen für die Windenergie tatsächlich nutzbar gemacht werden.“
„Im Ergebnis bedeutet das, dass für die Erreichung des 2%-Ziels die bisher wegen bestehender Einschränkungen wie z.B. pauschale Abstandsregelungen und Ausschluss von Forstgebieten viel zu kleine Flächenkulisse für die Windenergie um den Faktor 6 vergrößert werden muss“, ergänzte Lothar Schulze vom WVW.
Auf die Frage, ob überhaupt genügend Flächen in diesem Umfang vorhanden seien, antwortete Lothar Schulze: „Ja, daran habe ich keinen Zweifel“, und wies darauf hin, dass das Bundesamt für Naturschutz in diesem Jahr in einer Untersuchung ermittelt hat, dass 1,5% der Bundesfläche einen „geringen Raumwiderstand“ und weitere 2,3% einen „mittleren Raumwiderstand aufweist. „Diese zukunftsfähigen und konfliktarmen Standorte müssen schnellstmöglich für die Windenergienutzung verfügbar gemacht werden!“, forderte Lothar Schulze.
Dafür bedarf es nach Überzeugung des WVW folgender Maßnahmen:
- Verpflichtung der Planungsträger zur unverzüglichen Planfortschreibung verbunden mit der Pflicht zur Ausweisung neuer, ambitionierter Flächen.
- Bundesrechtlich verbindliche Zielvorgaben, die sicherstellen, dass der Windenergieausbau zielund zeitgerecht realisiert werden kann. Dies kann sowohl durch eine Konkretisierung der Ausschlusswirkung in § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als auch durch Einführung einer für die Länder verbindlichen Zielvorgabe für den Ausbau der Windenergie im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) erfolgen.
Der im Jahr 1996 gegründete Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) vertritt die Interessen von Herstellern, Projektentwicklern, Betreibern und Dienstleistern im Bereich der Windenergienutzung in Deutschland an Land und auf See.
WVW Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.
Haltenhoffstr. 50 A
30167 Hannover
Telefon: +49 (511) 220602-50
Telefax: +49 (511) 220602-99
https://wvwindkraft.de/
Telefon: +49 (162) 27800-22
E-Mail: schulze@wvwindkraft.de