Voraussetzung für die kostenlose Jahreskarte ist der Nachweis über den freiwilligen Verzicht der Fahrerlaubnis, der durch die Rückgabe des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wird. Die Rückgabe kann zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. August 2022 erfolgen.
Das Angebot, den Führerschein einmalig gegen ein kostenloses VRN-Jahres-Ticket einzutauschen, gilt für Menschen ab 65 Jahren oder Menschen ab 60 Jahren mit nachweislichem Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder Bezügen aus einer berufsständischen Versicherung. Zusätzlich müssen Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Erstwohnsitz im baden-württembergischen Teil des VRN-Gebiets haben.
Das Projekt „Bus und Bahn statt Führerschein“ des Landes Baden-Württemberg wird von allen teilnehmenden Verkehrsverbünden getragen. Mit bis zu drei Millionen Euro beteiligt sich das Land an den Kosten, 50 Prozent der Kosten teilen sich die teilnehmenden Verbünde und Verkehrsunternehmen. Neben dem VRN nehmen dreizehn weitere Verkehrsverbünde teil. Auf der Homepage des VRN werden unter www.vrn.de die Details für Antragsstellerinnen und Antragssteller veröffentlicht.
Weitere allgemeine Infos auch unter:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/tausche-fuehrerschein-gegen-oepnv-abo-1/
Verkehrsverbund Rhein- Neckar GmbH (VRN GmbH)
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