Koalitionsvertrag: Neue Wege und alte Sackgassen

Aus Sicht des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) enthält der Koalitionsvertrag gute Ansätze, aber auch kritische Passagen, bei denen es auf die konkrete Ausgestaltung ankommt. Dazu erklärt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege:

„Der Koalitionsvertrag hat einige Weichen für die Pflege in die richtige Richtung gestellt. Er ist eine gute Arbeitsgrundlage, aber mit Schwächen. Besonders freuen wir uns, dass unsere Forderung nach einer Steuerbefreiung von Zuschlägen für Pflegekräfte nach anderthalb Jahren von der neuen Regierung übernommen wurde. Ein guter Schritt, wenn auch verspätet. Wir begrüßen außerdem die geplante Dynamisierung des Pflegegelds und den Ausbau der Tages- und Nachtpflege. Richtig ist es auch, die Gewinnung von ausländischen Fachkräften und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in der Pflege zu beschleunigen. Das entlastet die Pflegekräfte, die sich aufopferungsvoll um die ihnen anvertrauten Menschen kümmern.

Bürokratieabbau und die Förderung von Digitalisierung und innovativen Versorgungsmodellen – diese Ankündigungen haben wir schon oft gelesen und es ist gut, dass die Ampel-Koalition diese Themen vorantreiben will. Aber: Auf die Umsetzung kommt es an. Wir reichen der neuen Regierung die Hand, wenn sie endlich ernst macht, weil die gewonnene Zeit den Pflegebedürftigen zugutekommt. Wir werden uns aber lautstark melden, wenn diese Themen wieder nicht angepackt und umgesetzt werden.

Sorge bereitet uns die geplante Abschaffung der geteilten Dienste. Das kann dazu führen, dass Pflegekräfte mit Kindern von Voll- auf Teilzeit wechseln. Die Folge: Das gesamte Zeitvolumen für die Pflegebedürftigen sinkt und der Fachkräftemangel nimmt weiter zu. Das kann niemand wollen. Die geplante Befragung der professionellen Pflegekräfte bietet die Möglichkeit, präzise Informationen über ihre Arbeitszeitbedürfnisse zu erhalten.

Problematisch aus Sicht der privaten Pflegedienstleister sind die verbindlichen Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen. Ein kommunales Vetorecht bei privaten Investitionen darf es nicht geben und geht nur zu Lasten der Pflegebedürftigen. Wer gute Pflege will, muss investieren. Allein schafft das niemand, wir brauchen deshalb einen gemeinsamen Kraftakt von privaten, kommunalen, gemeinnützigen und kirchlichen Trägern, damit ältere Menschen ihren Lebensabend in Würde verbringen können.“

Über den Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Pflege setzen sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften ein. Der Arbeitgeberverband Pflege war viele Jahre berufenes Mitglied der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ist Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Unternehmerverbände Niedersachsen, der Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft und der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Reinhardtstraße 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 6780637-0
Telefax: +49 (30) 6780637-22
http://www.arbeitgeberverband-pflege.de

Ansprechpartner:
Andrea Renatus
Leiterin der Geschäftsstelle
Telefon: +49 (30) 6780637-10
Fax: +49 (30) 6780637-22
E-Mail: renatus@arbeitgeberverband-pflege.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel