Wörtlich heißt es in der Resolution:
„Nach Ausgliederung des Pflegebudgets aus dem DRG-System geht nun der gesamte finanzielle Druck auf den ärztlichen Dienst. Der derzeitige Stellenabbau im ärztlichen Dienst, der im Schatten der Pandemie kaum wahrgenommen wird, verschärft die Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte. Es zeichnet sich dieselbe Entwicklung ab, die wir durch die Einführung des DRG-Systems in der Pflege in den letzten 19 Jahren beobachten mussten. Jetzt wird in der Pflege händeringend Personal gesucht, das auf Grund der schlechten Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren aus dem Beruf geflüchtet ist.
Die Landesärztekammer Hessen warnt ausdrücklich vor massiven Versorgungsengpässen durch Überlastung, Kündigungen und Krankheiten im ärztlichen Dienst, falls nicht sofort gegengesteuert wird. Die Personalkosten der patientennahen Versorgung müssen vollständig aus dem DRG-System ausgegliedert werden.“
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