Wenn ein Linienbus von einer Haltestelle abfährt, müssen andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich warten. Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw und ist der Ablauf nicht mehr aufzuklären, ist die Haftungsfrage bislang in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Das Oberlandesgericht Celle hat nach Auskunft der ARAG Experten nun erstmals einen Busunternehmer zu Schadensersatz verurteilt, nachdem dieser nicht beweisen konnte, dass der Busfahrer vor Abfahrt geblinkt hatte (Az.: 14 U 96/21).
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