IHK begrüßt weitere Hilfen für von der Pandemie betroffene Unternehmen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Verlängerung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Demnach kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate. Bis 31. Dezember 2021 werden den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100 Prozent erstattet. Mit der Verlängerung werden noch 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die anderen 50 Prozent können Arbeitgeber für Beschäftigte erhalten, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen. „Angesichts der aktuellen Auswirkungen der Coronapandemie gehen wir davon aus, dass es bis ins erste Quartal 2022 hinein noch Beeinträchtigungen gibt, die durch Kurzarbeit zumindest gelindert werden können“, sagt Michael Fark, Geschäftsführer Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Positiv bewertet die IHK auch die Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. März 2022, mit der die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent unterstützt. Auch die Antragstellung für die Neustarthilfe Plus wird bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künstenbei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Sie umfasst die beiden Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch; beide Förderzeiträume müssen jedoch separat beantragt werden. „Damit erhalten von Corona betroffene Unternehmen auch eine Unterstützung über das Jahresende hinaus, wobei die Beantragung über den 1. Januar 2022 hinaus noch nicht möglich ist“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

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