Ob Darts, ob Spielzeugpistole oder Nerf-Blaster: Das Spektrum an Geschossspielzeugen ist breit. Die Projektile sind in der Regel aus Kunststoff und die Käufer gehen davon aus, dass damit kein Schaden angerichtet werden kann. Eine Untersuchung von Rechtsmedizinern des Universitäts-Klinikums Düsseldorf kommt jedoch zu dem Schluss, dass die Gefahren für das Auge unterschätzt werden. Die verschiedenen auf dem Markt verfügbaren Modelle erreichen teilweise Energiedichten, die die Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie überschreiten, so das Fazit der Autoren.
Besondere Risiken für die Augen
Die Augen sind besonders empfindlich und können, wenn sie von einem Geschoss getroffen werden, schwer verletzt werden. Auch wenn das Geschoss die Augenhülle nicht durchtrennt, kann es zu Blutungen kommen, zu Verletzungen der Linse oder der Netzhaut. Bleibende Sehbeeinträchtigungen können die Folge sein. Generell, aber besonders bei Kindern sollten solche das Sehvermögen bedrohende Verletzungen unbedingt vermieden werden.
Ratschläge der Augenärzte
Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands nimmt diese Erkenntnisse zum Anlass, für den Kauf von Weihnachtsgeschenken einige Tipps zu veröffentlichen:
– Spielzeuge mit scharfen, herausragenden Kanten oder Spielzeuge, mit denen Projektile verschossen werden können, sollten nicht verschenkt werden.
– Potenziell gefährliches Spielzeug sollten Kinder nur unter Aufsicht benutzen.
– Auch Laserpointer bergen Gefahren für das Auge. Sie gehören deshalb nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
– Wenn Kinder Sportgeräte zu Weihnachten geschenkt bekommen, sollte man auch an den entsprechenden Augenschutz denken.
– Sollte es im Spiel doch einmal zu einer Augenverletzung kommen, ist unverzüglich augenärztliche Hilfe zu suchen. Auch eine Augenverletzung, die zunächst harmlos erscheint, kann bedrohliche Langzeitfolgen haben und muss so schnell wie möglich fachärztlich untersucht und behandelt werden.
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