Aufgrund dieser Ausgangslage wird der VfL Bochum 1848 von der angekündigten Verlosung von Einzeltickets für Dauerkarteninhaber*innen absehen. Für das Spiel am kommenden Samstag (11.12.2021, Anstoß 15:30 Uhr) behalten alle Sitzplatzdauerkarten ihre Gültigkeit, auch unter Berücksichtigung diverser Kontingente (u.a. Gästekarten, Hospitality-Bereiche, statuarische Karten).
Anders stellt sich leider die Situation für die Stehplatzdauerkarten dar. Stehplätze sind gemäß der neuen Verordnung untersagt. Die Stehplatzdauerkarteninhaber*innen erhalten für das Spiel ein Vorkaufsrecht auf persönliche Einzeltickets für das restliche Ticketkontingent an Sitzplätzen, zum Stehplatzpreis von 15 EUR.
Dieses Ticketkontingent wird ab Donnerstag, 09.12.2021, ab 18 Uhr für die Stehplatzdauerkarten-inhaber*innen zur Verfügung stehen. Dabei wird erneut das „First Come, First Serve“-Prinzip angewandt. Die Fan-Reaktionen seit Freitag haben eindeutig gezeigt, dass die klare Mehrheit diese Variante gegenüber dem Losverfahren bevorzugt. Der VfL bleibt deshalb beim schon zu Saisonbeginn praktizierten Vergabeverfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der hohen Nachfrage keine Garantie auf Verfügbarkeit von Wunschplätzen oder nebeneinanderliegenden Plätzen gegeben werden kann.
Den Verantwortlichen beim VfL Bochum 1848 ist die Bedeutung dieser Partie bewusst. Natürlich hätten wir uns gewünscht, jedem Fan am kommenden Samstag den Stadionbesuch zu ermöglichen. Gerade für unsere Anhänger*innen auf der Ostkurve können wir, bedingt durch die Kapazitätsreduzierung und den Wegfall der Stehplätze, leider nicht die gewohnte Menge an Karten zur Verfügung stellen. Das stimmt auch uns sehr traurig. Trotzdem sind wir froh darüber, dass wir nach Rücksprache mit den örtlichen Gesundheitsbehörden vielen Fans am Samstag den Stadionbesuch ermöglichen und auch zumindest einem Teil unserer Fans aus der Ostkurve Sitzplatzkarten zum gewohnten Stehplatzpreis anbieten können.
Sollten nicht alle Karten abgerufen werden, erhalten VfL-Mitglieder ohne Dauerkarte ein Kaufrecht auf das verbleibende Kontingent. Auch in dem Fall würde das „First Come, First Serve“-Prinzip gelten. Wie bei den Stehplatzdauerkarten würde auch hier die Abgabe auf ein Ticket pro Mitglied beschränkt.
Das Spiel wird unter Einhaltung der 2G-Regel (Geimpft und Genesen) durchgeführt. Grundsätzlich gilt gemäß Verordnung vom 3. Dezember auf dem gesamten Stadiongelände sowie am Platz die Maskenpflicht. Diese ist zwingend einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion geahndet werden. In den Hospitality-Bereichen wird die Regel „2G+“ angewandt, zusätzlich muss hier ein tagesaktueller offizieller Test nachgewiesen werden.
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