- Neue Corona-Maßnahmen führen zu dramatischen Umsatzeinbußen im Gastgewerbe.
- Verunsicherung, Verzweiflung und Zukunftsängste wachsen.
- Das Mindeste sind jetzt schnelle und umfassende Hilfen. Betriebe wie Mitarbeiter benötigen Planungssicherheit.
Die verschärften Corona-Regelungen haben verheerende Auswirkungen für Restaurants und Hotels. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) schlägt Alarm. „Die Lage im Gastgewerbe verschlechtert sich von Tag zu Tag“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Die Betriebe erlebten eine gewaltige Stornierungswelle. Viele könnten nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Hinzu käme das Risiko neuer umfassender Schließungen von Restaurants sowie drohende Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte durch das geänderte Infektionsschutzgesetz. „Uns wurde immer versprochen, es solle keinen Lockdown mehr geben, zumindest nicht für Geimpfte. Das sieht nun anders aus. Bei Unternehmern wie Mitarbeitern nehmen Verunsicherung, Verzweiflung und Zukunftsängste zu“, erklärt Zöllick. „Das Mindeste ist jetzt, dass die durch die Corona-Maßnahmen entstandenen Schäden vollumfänglich ausgeglichen werden“, appelliert Zöllick im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag und mit Blick auf die Bundestagsdebatte zum Infektionsschutzgesetz in dieser Woche an die Politik. Die aktuellen Wirtschaftshilfen reichten nicht aus. Von der Politik in Bund und Ländern fordert Zöllick Zuverlässigkeit und Planungssicherheit.Konkret fordert der DEHOGA:
- Um Existenzen und Arbeitsplätze zu retten, muss bei den Corona-Hilfen massiv nachgebessert werden. Zöllick: „Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe müssen in dieser herausfordernden Situation die notwendige Unterstützung erfahren. Der Schaden für Arbeitsplätze und Innenstädte wäre um ein Vielfaches größer, wenn man ihnen jetzt diese Hilfe versagen würde.“ Bestehende Förderlücken müssen geschlossen werden.
- Die geltenden Corona-Maßnahmen wie 2G Plus oder Sperrzeiten von 20 Uhr beziehungsweise 22 Uhr wie in Bayern und Sachsen führen zu so erheblichen Umsatzeinbußen, dass sich das Offenhalten der Betriebe nicht mehr lohnt. Die Kosten bei Öffnung sind höher sind als die zu erzielenden Umsätze. Wenn ein Betrieb aus diesen Gründen schließt, ohne dass eine amtliche Anordnung vorliegt, muss der Anspruch auf Überbrückungshilfe gewährleistet sein. Hier muss schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden.
- Der Eigenkapitalzuschuss wie auch die Personalkostenpauschale sind bei der Überbrückungshilfe III Plus für November und Dezember sowie bei der Überbrückungshilfe IV ab Januar zu erhöhen. Ist dies rechtlich nicht möglich, so ist dies anderweitig zu kompensieren.
- Dass Unternehmen bei der Überbrückungshilfe IV nur noch bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen sollen und nicht mehr wie bisher zu 100 Prozent, stößt auf massive Kritik des DEHOGA. Der Verband fordert die Rückkehr zur alten Regelung.
- Der DEHOGA drängt mehr denn je auf verhältnismäßige Corona-Maßnahmen in den Bundesländern. „So eingriffsintensive Maßnahmen wie Betriebsschlie-ßungen müssen die absolute Ausnahme sein. Und sie müssen verhältnismäßig im Rechtssinne sein“, fordert Zöllick. Da das Infektionsschutzgesetz keine Voraussetzungen für die Schließung von Betrieben nennt, erwartet der DEHOGA von den Bundesländern verlässliche Kriterienkataloge. „Klar definierte Kriterien in den Länderverordnungen schaffen Planungssicherheit“, so Zöllick.
- Der DEHOGA fordert eine massive Beschleunigung und Professionalisierung der Impfkampagne ebenso wie die Ausweitung der Testkapazitäten.
- Der DEHOGA-Präsident begrüßt ausdrücklich die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass die erhöhten Leistungssätze beim Kurzarbeitergeld, wie seit Wochen vom DEHOGA gefordert, beibehalten werden. „Die Fortsetzung des aufgestockten Kurzarbeitergeldes ist für unsere Branche von zentraler Bedeutung“, sagt Zöllick. Andernfalls sei der Verlust von erneut Zigtausenden Mitarbeitern vorprogrammiert gewesen, da Beschäftigte ab dem 1. Januar auf 60 Prozent zurückgefallen wären, auch wenn sie bereits sechs Monate in Kurzarbeit waren. Aktuell und künftig gelten 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Bezugsmonat und 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Bezugsmonat.
- Im Zusammenhang mit dem verlängerten und verbesserten Kurzarbeitergeld mahnt der DEHOGA die einhundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an. Aktuell geplant ist, dass die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Hälfte reduziert wird. Zöllick betont: „Die Regelung der hundertprozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge darf keinesfalls zum 31. Dezember auslaufen. Die Betriebe brauchen auch hier volle Unterstützung und Planungssicherheit.“
Zur existenzbedrohenden Lage des Gastgewerbes führt Zöllick aus:
Viele Betriebe im Gastgewerbe befinden sich in größter Not. Die neue 2G Plus-Regel in vielen Bundesländern kommt bereits jetzt einem Lockdown gleich und gefährdet die Existenzen.
Die Appelle, auf Veranstaltungen zu verzichten, haben seit Novemberbeginn zu einer gigantischen Stornierungswelle geführt. Dies betrifft Weihnachtsfeiern, private Veranstaltungen und Tagungen bis weit in das nächste Jahr hinein. Viele Business- und Tagungshotels sowie Restaurants sind leer, weil Unternehmer ihren Mitarbeitern Reisebeschränkungen auferlegt haben, vielfach gilt Homeoffice, Events finden nicht statt. Durch die erneute Homeofficepflicht verliert auch die Betriebsgastronomie wieder viele Gäste. In den meisten Bundesländern dürfen Clubs und Discotheken schon nicht mehr öffnen.
Seit November liegen die Umsatzverluste wieder im hohen zweistelligen Bereich.
Gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 betrug der reale Umsatzrückgang im Gastgewerbe von Januar bis September 2021 laut Statistischem Bundesamt 44,9 Prozent.
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