„Wir legen die technischen Regeln zur Umsetzung von „Cell Broadcast“ vor, damit dieses zusätzliche Warnmittel schnell in Deutschland eingeführt werden kann“, sagt Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.
„Die Bundesnetzagentur hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Mobilfunknetzbetreibern mit Hochdruck an dieser Technischen Richtlinie gearbeitet, um den Entwurf zeitnah zum Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen zur Beteiligung stellen zu können. Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir den Grundanforderungen von Bund und Ländern an die Einsatzmöglichkeiten des Warnkanals „Cell Broadcast“, den Bedürfnissen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie den technischen Möglichkeiten der Mobilfunknetze in verhältnismäßiger Weise Rechnung getragen.“
Festlegung technischer Einzelheiten auf Basis des neuen TKG und der Mobilfunk-Warn-Verordnung
Am 1. Dezember 2021 wurden mit dem neuen Telekommunikationsgesetz und einer Mobilfunk-Warn-Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von „Cell Broadcast“ geschaffen. Die Bundesnetzagentur legt nun den Entwurf zu den Einzelheiten des Systems in einer Technischen Richtlinie vor.
Verbände der Mobilfunknetzbetreiber und Hersteller, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die von diesem benannten Vertreter der Gefahrenabwehrbehörden und der Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sind zu beteiligen.
Der Entwurf sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/tr-de-alert.
„Cell Broadcast“ als zusätzliches Warnmittel
Unter dem Eindruck der Flutkatastrophe vom Juli 2021 hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die Entscheidung gefasst, mit „Cell Broadcast“ ein zusätzliches Warnmittel in den Warnmittelmix des „Modularen Warnsystems des Bundes“ einzuführen. Sirenen, Apps und der Rundfunk werden durch rundfunkartig ausgesendete Textnachrichten auf Mobiltelefone ergänzt, um die Bevölkerung im Katastrophenfall besser informieren und schützen zu können.
Stellungnahmen zum Entwurf der Technischen Richtlinie können bis zum 10. Januar 2021 abgegeben werden.
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