„Die Beibehaltung der erhöhten Kurzarbeit-Leistungssätze ab 01. Januar 2022 ist dringend geboten, damit die Beschäftigten auch weiterhin abgesichert sind.“ erklärte bdo-Präsident Hülsmann deshalb in einem Brandbrief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, mit dem er die verlängerte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, aber auch die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gefordert hatte.
Heil reagierte prompt: Durch seine Initiative werden die Ampel-Fraktionen jetzt die Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf den Weg bringen. Dafür ist noch ein entsprechender Änderungsantrag im Zuge der Beratungen über das Gesetz zur Corona-Impfprävention nötig.
Die Anhebung des Kurzarbeitergeldes wird damit stufenweise auf bis zu 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erfolgen. Ab dem 4. Bezugsmonat werden 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt und ab dem 7. Bezugsmonat 80 Prozent, mit Kind 87 Prozent.
Die Regeln werden für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem werden Beschäftigte, die seit April 2021 erstmalig in Kurzarbeit gegangen sind, für den Zeitraum von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.
„Wir begrüßen sehr, dass unsere Forderung nach Anhebung des Kurzarbeitergeldes so prompt umgesetzt wird. Kurzarbeit bedeutet für die Beschäftigten teilweise einen existenziellen Einkommensverlust. Für die Unternehmen bedeutet eine Verschlechterung der Kurzarbeiterregelungen hingegen Personalverlust und Stellenabbau. Offen bleibt leider, ob die Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen weiterhin zu 100 Prozent entlastet werden. Der bdo wird sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung auch an dieser Stelle nachschärft. Der EU-Rahmen lässt dies uneingeschränkt zu.“ so Hülsmann.
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