Jahreskarten ab 1. Januar 2022 teurer
Die gestiegenen Personal- und Unterhaltungskosten im vergangenen Jahr nehmen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg zum Anlass für eine Erhöhung der Eintrittspreise für Schloss und Schlossgarten Schwetzingen. Zum 1. Januar 2022 erhöht sich zunächst der Preis für Jahreskarten für den Schlossgarten von 30,00 auf 35,00 Euro für Erwachsene und von 15,00 auf 17,50 Euro für Ermäßigte. Noch bis 31. Dezember 2021 können Jahreskarten zum „alten“ Preis erworben werden ‒ etwa als Weihnachtsgeschenk für Freunde und Familie. Die Karte ist ab der ersten Nutzung ein Jahr lang gültig.
Neue Ticketpreise zum Saisonauftakt
Mit Beginn der offiziellen Gartensaison am 27. März 2022 ändern sich auch die Eintrittspreise für Einzelgäste: Für den Besuch des Schlossgartens bezahlen Einzelgäste bis 29. Oktober 2022 8,00 Euro für Erwachsene, 4,00 Euro für Ermäßigte und 20,00 Euro für Familien. Der Kombi-Eintritt für eine Schlossführung und den Besuch des Schlossgartens erhöht sich ab 27. März 2022 für Erwachsene in der Sommersaison auf 11,00 Euro pro Person, für Familien auf 27,50 Euro. Der Kombi-Eintritt für Ermäßigte beträgt sodann 5,50 Euro. Ab 30. Oktober 2022 erhöhen sich die Winterpreise für den Garteneintritt als auch Schlossführungen. Der Besuch des Schlossgartens kostet dann 6,00 Euro für einen Erwachsenen, der Kombi-Eintritt 9,00 Euro. Die neuen Preisangaben und alle Besuchsangebote sind in der Rubrik Besuchsinformation auf dem Internetportal der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg unter www.schloss-schwetzingen.de zu finden.
Information
ÖFFNUNGSZEITEN
Schlossgarten
bis Samstag, 26. März 2022
Täglich 9:00 bis 17:00 Uhr, letzter Einlass 16:30 Uhr
PREISE
Garteneintritt
bis 26. März 2022
Erwachsene 5,00 €
Ermäßigte 2,50 €
Familien 12,50 €
Schloss (mit Führung 60 Minuten) und Garten
bis 26. März 2022
Erwachsene 8,00 €
Ermäßigte 4,00 €
Familien 20,00 €
Jahreskarte
ab 1. Januar 2022
Erwachsene 35,00 €
Ermäßigte 17,50 €
BESUCHSHINWEISE
- 2Gplus-Nachweis: Es muss eine Impfdokumentation (als QR-Code per App oder in Papierform) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) vorgelegt werden. Zusätzlich muss ein aktueller negativer Antigen- oder PCR-Test gezeigt werden.
- Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
- Ausgenommen von der 2G-Beschränkung sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre, Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind, Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule), Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich), Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich), Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich), Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).
- Ausgenommen von der Testnachweis-Pflicht sind Personen mit einer Boosterimpfung, Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt.
- Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung.
KONTAKT
Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
68723 Schwetzingen
Telefon +49(0)6202 / 81–435
info@schloss-schwetzingen.de
www.schloss-schwetzingen.de
www.schloesser-und-gaerten.de
KOMMEN. STAUNEN. GENIESSEN. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg öffnen, bewahren, vermitteln und vermarkten 62 historische Monumente im deutschen Südwesten. 2019 besuchten rund 4 Mio. Menschen diese Originalschauplätze mit Kulturschätzen von höchstem Rang: darunter Schloss Heidelberg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, das Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Weikersheim, Weltkulturerbe Kloster Maulbronn, Kloster und Schloss Salem sowie die Festungsruine Hohentwiel.
Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Schlossraum 22 a
76646 Bruchsal
Telefon: +49 (7251) 74-2770
Telefax: null
http://www.schloss-bruchsal.de/
Presseservice
Telefon: +49 (711) 66601-534
E-Mail: presseservice@schloesser-und-gaerten.de