Neue Corona-Regelungen: Erleichterungen für den Sport

Erleichterungen für den Sport in der neuen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Für den Outdoor-Sport entfällt die Testpflicht. Es gilt 2G, nicht mehr 2Gplus. Die Ausnahmeregelung für ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 Jahren und 3 Monaten und unter 18 Jahren wurde bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert. Außerdem soll die Auffrischungsimpfung („Booster“) künftig den Test bei 2Gplus ersetzen. Das heißt, dass alle Dreifach-Geimpften ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung keinen zusätzlichen Testnachweis mehr benötigen und somit zur Sportausübung freien Zugang zu allen Sportstätten – innen wie außen – haben.

„Es sind kleine Schritte in die richtige Richtung“, sagt der Präsident des BLSV, Jörg Ammon. „Dass die Testpflicht nun für den Outdoor-Sport entfällt, ist eine Erleichterung für die Sportvereine, die dringend notwendig ist. Damit ist eine erste Forderung des BLSV seit Verabschiedung der 15. BayIfSMV erfüllt.“ Der BLSV wird sich bei der Politik auch weiterhin dafür einsetzen, dass 2G (ohne plus) für den Sport drinnen auch ohne Boostern gilt. „Die aktuell noch geltende Testpflicht bei 2G für den Innensportbereich ist nicht erforderlich“, ist die Ansicht des Verbandes. „Die Testpflicht stellt die Vereine nicht nur vor große praktische Herausforderungen, sondern stellt eine nicht notwendige Belastung für Geimpfte bzw. Genesene dar. Darüber hinaus führt es die ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen an Belastungsgrenzen.“

Der Vorsitzende der Bayerischen Sportjugend, Michael Weiß, begrüßt die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Jugendlichen: „Es war und ist unser Ziel, dass Kinder und Jugendliche trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihren Sport ausüben können. Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, hilft. Wir sind deshalb erst einmal zufrieden, dass die Ausnahmeregelung auch über die Weihnachtsferien hinaus gilt.“

Impfung ist die Basis für Erleichterungen

Der BLSV und die BSJ stehen voll und ganz hinter den erforderlichen Maßnahmen gegen die unberechenbare Pandemie. „Der beste und wirksamste Schutz und die Basis für Erleichterungen ist und bleibt das Impfen“, sind Ammon und Weiß überzeugt. „Nur mit der weiteren Erhöhung der Impfquote werden wir wieder zu einem geregelten Sportbetrieb und zu einem einigermaßen normalen gesellschaftlichen Leben zurückkehren können.“

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Mehr Informationen zum Thema Impfen stellen der BLSV und die BSJ auf der Website www.blsv.de/wirgegencorona zur Verfügung. Mehr Informationen, Handlungsempfehlungen und Fragen und Antworten (FAQs) gibt es darüber hinaus unter www.blsv.de/coronavirus, in den sozialen Medien des BLSV und der BSJ sowie in Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände. Für weitere Fragen steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de und zu den Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.

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