Feuerwerkverbot reduziert Müllaufkommen

Das Verkaufsverbot von Feuerwerk hat auch Auswirkungen auf das Müllaufkommen an den Tagen um Silvester und Neujahr. Vor der Corona-Pandemie, also bis zum Jahreswechsel 2020/21, entfernten die kommunalen Entsorger am Neujahrstag allein in den fünf Großstädten Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf und Frankfurt am Main alljährlich insgesamt zwischen 134 und 183 Tonnen Silvesterabfall.

Zum letzten Jahreswechsel 2020/21 war es bedeutend weniger, aber immerhin fielen trotz Einschränkungen noch zwischen 51,5 und 53 Tonnen Silvestermüll an. Das ist in etwa ein Drittel der sonst anfallenden Menge an Silvestermüll. 

Bei diesen Angaben handelt es sich übrigens nur um einen Teil des in den Städten angefallenen Silvestermülls. Der Großteil wird im Laufe der darauffolgenden Tage im Zuge der regulären Straßenreinigung entfernt.

Hintergrund:

Bund und Länder haben sich Anfang Dezember darauf verständigt, dass in diesem wie auch im letzten Jahr der Jahreswechsel ohne großes Feuerwerk stattfinden soll. Feuerwerkskörper dürfen nicht verkauft und private Restbestände nicht an belebten Plätzen gezündet werden. Auf diese Weise sollen Menschenansammlungen verhindert und die Notaufnahmen entlastet werden. Wer beispielsweise noch Reste an Feuerwerkskörpern, Böllern oder etwa Mehrschussbatterien im Keller hat, der darf diese zünden, allerdings nicht an belebten Plätzen.  

Rechte und Pflichten

Soweit die kommunale Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, gilt: Wer an Silvester private Restbestände an Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen abfeuert, muss grundsätzlich seinen hierdurch entstehenden Abfall selbst entsorgen und alle Verunreinigungen entfernen, die die Sauberkeit und das Stadtbild beeinträchtigen. Auskunft über die Reinigungspflichten erteilen die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe oder die Bauämter.

Richtige Entsorgung

Vor der Entsorgung ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper nicht mehr brennen, nicht heiß oder warm sind, sodass sich der Abfall in der Tonne nicht entzündet. Feuerwerkskörper dürfen erst entsorgt werden, wenn keine Glut mehr vorhanden ist, und sie vollständig ausgekühlt sind.

Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller müssen im Restmüll entsorgt werden. Auch Pappröhren, die in Feuerwerkskörpern verarbeitet wurden oder gezündete Mehrschussbatterien aus Pappe gehören zwingend in die graue Tonne. Nach dem Abfeuern sind diese mit chemischen Rückständen verschmutzt und können nicht mehr über das Altpapier verwertet werden.

Plastikverpackungen müssen über die gelbe Tonne entsorgt werden, Verpackungen aus Pappe gehören ins Altpapier. Glasflaschen ohne Pfand sollten nach Farbe sortiert über die jeweiligen Glascontainer beseitigt werden.

Generell gilt: Abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten diverse Chemikalien. Diese könnten durch Regen- und Schmelzwasser weggespült werden und dadurch Boden und Gewässer verschmutzen, weswegen eine frühzeitige Vermeidung durch die richtige Entsorgung wichtig ist.

Über Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.

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